Slenyto
Nach Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes zur Verlängerung der Schlafdauer und/oder Verkürzung der Einschlafzeit bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 2–18 Jahren mit Autismus-Spektrum-Störung (ASS) und/oder Smith-Magenis-Syndrom (SMS) mit Schlafstörungen (Insomnie), wenn Schlafhygienemassnahmen unzureichend waren.
Das Gesuch um Kostengutsprache muss eine dokumentierte Diagnose einer ASS oder eines SMS enthalten sowie ein Schlafhygienemassnahmenprotokoll, das über 14 Tage durchgeführt wurde und das dokumentiert einen unzureichenden Erfolg brachte.
Die Dokumentation der ASS-Diagnose umfasst entweder mindestens folgende Unterlagen:
• Name des spezialisierten Zentrums oder des spezialisierten Facharztes, der die Diagnose gestellt hat.
• Art der validierten diagnostischen Beobachtungsskala, die bei der Abklärung angewendet wurde (ADI, ADOS oder andere medizinisch geeignete Skalen) sowie das numerische Ergebnis auf der Skala.
• Art der autistischen Eigenschaften, die aus der Abklärung hervorgegangen sind.
oder eine Bestätigung der Invalidenversicherung (Ziffer 405).
Die Verschreibung darf ausschliesslich durch Fachärzte der Kinder- und Jugendmedizin oder durch Fachärzte der Kinder- und Jugendpsychiatrie erfolgen.
Der Versicherer kann nach 6 Monaten einen Nachweis des Therapieerfolgs verlangen.
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