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Patienteninformation zu Decalcit® Kautabletten und Pulver:Geistlich Pharma AG
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Wann darf Decalcit nicht eingenommen werden?

Decalcit darf nicht eingenommen werden, wenn bereits eine Überversorgung mit Calcium und Vitamin D besteht sowiebei Überempfindlichkeit gegen einen Inhaltsstoff gemäss Zusammensetzung. Bei erhöhtem Calcium- oder Phosphatgehalt des Blutes (Hypercalcämie bzw. Hyperphosphatämie) und bei vermehrter Ausscheidung von Calcium mit dem Urin (Hypercalciurie) sollten Vitamin Dhaltige Präparate generell vermieden werden. Decalcit darf nicht eingenommen werden bei Störung der Knochenbildung oder bei systemischen Erkrankungen des Bindegewebes mit Granulombildung (Sarkoidose) sowie bei primärer Nebenschilddrüsenüberfunktion, Knochenmarktumoren, Knochenmetastasen, Harnsteinleiden und immobilisationsbedingtem Abbau der Knochenmasse. Ebenso darf Decalcit nicht bei ungenügender Leistungsfähigkeit der Nieren (Niereninsuffizienz) und bei Knochenveränderungen infolge Niereninsuffizienz (renale Osteodystrophie) eingenommen werden. Decalcit darf nicht eingenommen werden, wenn Sie bereits Vitamin D- oder Vitamin D-ähnliche Präparate einnehmen. Besteht eine Unterfunktion der Schilddrüse (Hypothyreose) oder liegt ein erhöhter Calciumgehalt im Blut vor, so darf bei Säuglingen und Kleinkindern keine Rachitisprophylaxe mit Decalcit vorgenommen werden. Da die Kautabletten Aspartam enthalten, dürfen Patienten mit Phenylketonurie diese nicht einnehmen.

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