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Patienteninformation zu Remodulin®:Gebro Pharma AG
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Eigensch.Kontraind.VorbeugungSchwangerschaftDos./Anw.Unerw.WirkungenGewöhnliche H.Zusammens.
PackungenSwissmedic-Nr.ZulassungsinhaberStand d. Info. 

Was ist ferner zu beachten?

Das Arzneimittel darf nur bis zu dem auf dem Behälter mit «EXP» bezeichneten Datum verwendet werden.
Für die Verdünnung von Remodulin für die intravenöse Dauerinfusion darf nur Wasser für Injektionszwecke oder 0.9% Kochsalzlösung zur Injektion verwendet werden.
Aufbrauchfrist nach Anbruch
Einmal angestochene Durchstechflaschen dürfen nicht länger als 30 Tage verwendet werden.
Bei der subkutanen Dauerinfusion mit einer externen, tragbaren Pumpe ist alle 48 bis 72 Stunden das Infusionsbesteck sowie das Arzneimittelreservoir (bzw. die Remodulin-Durchstechflasche) zu wechseln.
Die verdünnte Lösung für die intravenöse Infusion mit einer externen, tragbaren Infusionspumpe darf maximal über 48 Stunden verabreicht werden. Im Rahmen der intravenösen Dauerinfusion über eine implantierbare Infusionspumpe muss das verdünnte Remodulin im Behälter der Pumpe innerhalb von 35 Tagen aufgebraucht werden. Danach sind allfällige Reste zu vernichten und eine neue Verdünnung zu verwenden.
Lagerungshinweis
Das ungeöffnete Arzneimittel bei Raumtemperatur (15- 25 °C) und ausserhalb der Reichweite von Kindern lagern.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gern Ihr Arzt oder Apotheker bzw. Ärztin oder Apothekerin. Diese Personen verfügen über die ausführliche Fachinformation.

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