Wann ist bei der Anwendung von Ovitrelle Vorsicht geboten?Ovarielles Überstimulationssyndrom (OHSS)
Durch die Behandlung mit Ovitrelle sind Sie einem erhöhten Risiko für das Entstehen eines ovariellen Überstimulationssyndroms ausgesetzt (siehe auch «Welche Nebenwirkungen kann Ovitrelle haben?»). Das kommt vor, wenn die Eierstöcke auf die Behandlung überreagieren und zu viele Follikel bilden. Das häufigste Symptom dafür sind Bauchschmerzen. Blutansammlungen im Bauchraum und Atembeschwerden sind mögliche Komplikationen eines ovariellen Überstimulationssyndroms. Falls Sie deutliche Bauchschmerzen oder Unwohlsein verspüren, injizieren Sie sich Ovitrelle nicht, und sprechen Sie so bald wie möglich mit Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin. Sie sollten in diesem Fall Geschlechtsverkehr für mindestens 4 Tage vermeiden oder geeignete Verhütungsmittel (Barrieremethoden) benutzen.
Mehrlingsschwangerschaften
Verglichen mit der natürlichen Empfängnis sind Mehrlingsschwangerschaften und -geburten bei Patientinnen, die diese Behandlung erhalten, häufiger. In der Mehrheit dieser Fälle handelt es sich dabei um Zwillinge. Bei Techniken der assistierten Konzeption steht die Anzahl der Babys im Zusammenhang mit der Anzahl übertragener Embryonen.
Das Risiko für OHSS oder eine Mehrlingsschwangerschaft wird jedoch durch Einhaltung der üblichen Dosierung von Ovitrelle und strenge Überwachung des Behandlungszyklus (z.B. Bestimmung der Östradiolspiegel im Blut und Ultraschall) verringert.
Wenn Zeichen auftreten wie Bauchschmerzen, geschwollener Bauch gelegentlich verbunden mit Übelkeit, Erbrechen und wenn die Blut- oder Ultraschalluntersuchungen auf eine Überstimulierung der Eierstöcke schliessen lassen, so darf der Arzt bzw. die Ärztin Ovitrelle zur Auslösung des Eisprungs nicht injizieren. Sie müssen strikt auf Geschlechtsverkehr verzichten.
Schwangerschaftstest
Ein fehlerhaftes Resultat kann auftreten, wenn Sie in den 14 Tagen vor dem Test Ovitrelle erhalten haben.
Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin weiss, was in solchen Fällen zu tun ist.
Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin, wenn Sie an anderen Krankheiten leiden, Allergien haben oder andere Arzneimittel (auch selbstgekaufte!) einnehmen oder äusserlich anwenden!
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