Wann darf Duodopa nicht angewendet werden?Duodopa darf nicht angewendet werden und Sie müssen Ihren Arzt informieren:
·wenn Sie allergisch gegenüber Levodopa, Carbidopa oder einen der sonstigen Bestandteile von Duodopa sind;
·wenn Sie ein Engwinkel-Glaukom (Grüner Star) haben;
·wenn Sie unter einer schweren Beeinträchtigung der Leber- oder Nierenfunktion leiden;
·wenn Sie an schwerer Herzschwäche leiden;
·wenn Sie an schweren Herzrhythmusstörungen leiden;
·wenn Sie an einem akuten Schlaganfall leiden;
·wenn Sie bestimmte Arzneimittel, sogenannte nicht-selektive Monoaminoxidase (MAO)-Hemmer und selektive MAO-Hemmer des Typs A (z.B. Moclobemid zur Behandlung von Depressionen) einnehmen. Ihre Gabe muss mindestens 2 Wochen vor Aufnahme der Behandlung mit Duodopa abgesetzt werden;
·wenn Sie in der Vergangenheit an Hautkrebs erkrankt sind oder Sie verdächtige Leberflecke oder Hautveränderungen haben, die nicht von Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin abgeklärt wurden;
·wenn Sie an einer Erkrankung leiden, bei der bestimmte Arzneimittel (Sympathomimetika) nicht gegeben werden dürfen, z.B. ein Tumor der Nebenniere, Schilddrüsenüberfunktion oder Cushing-Syndrom.
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