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Patienteninformation zu :JNTL Consumer Health II (Switzerland) GmbH
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Eigensch.AbänderungKontraind.VorbeugungSchwangerschaftDos./Anw.Unerw.WirkungenGewöhnliche H.
Zusammens.PackungenSwissmedic-Nr.ZulassungsinhaberStand d. Info. 

Was ist ferner zu beachten?

Besonderer Kinderwarnhinweis
Nikotin ist eine hochwirksame Substanz. Auch in einer Dosierung, die für Erwachsene während der Behandlung mit Nicorette Invisi Pflaster verträglich ist, kann Nikotin bei Kindern zu schweren Vergiftungserscheinungen führen, d.h. das spielerische Aufkleben eines Pflasters kann, wenn es nicht rechtzeitig bemerkt wird, für Kinder tödlich sein. Deshalb muss Nicorette Invisi Pflaster jederzeit für Kinder unerreichbar aufbewahrt werden. Da die Pflaster auch nach Gebrauch noch Nikotin enthalten, müssen sie so beseitigt werden, dass sie unter keinen Umständen in die Hand eines Kindes gelangen können.
Haltbarkeit
Das Arzneimittel darf nur bis zu dem auf der Packung mit «EXP» bezeichneten Datum verwendet werden.
Aufbrauchfrist nach Anbruch
Nach Öffnung der inneren Packung ist das Pflaster nur beschränkt haltbar und sollte sofort verwendet werden.
Lagerungshinweis
Bei Raumtemperatur (15–25 °C) lagern. Ausserhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren und entsorgen.
Weitere Hinweise
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihr Arzt, Apotheker oder Drogist bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin. Diese Personen verfügen über die ausführliche Fachinformation.

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