Wie verwenden Sie XGEVA?XGEVA sollte unter der Verantwortung einer medizinischen Fachperson verabreicht werden.
Erwachsene
Die empfohlene Dosis von XGEVA ist 120 mg, verabreicht einmal alle 4 Wochen als einzelne Injektion unter die Haut (subkutane Injektion). Sie können die Injektion mit der XGEVA-Fertigspritze in Ihren Oberschenkel oder Ihren Bauch (mit Ausnahme eines Bereichs von 5 cm um Ihren Bauchnabel) vornehmen. Die erste Selbstverabreichung mit der XGEVA-Fertigspritze sollte von einer medizinischen Fachperson beaufsichtigt werden. Sie können sich XGEVA von einer anderen Person in den Oberschenkel, den Bauch oder den äusseren Bereich des Oberarms injizieren lassen. Sie oder Ihre Betreuungsperson sollten dazu von einer medizinischen Fachperson in den Injektionstechniken geschult werden. Wenn Sie wegen eines Riesenzelltumors des Knochens behandelt werden, erhalten Sie 1 Woche und 2 Wochen nach der ersten Dosis eine zusätzliche Dosis.
Kinder und Jugendliche
XGEVA wird für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nicht empfohlen, mit Ausnahme von Jugendlichen mit einem Riesenzelltumor des Knochens, deren Knochenwachstum abgeschlossen ist. Die Dosierung ist in diesem Fall gleich wir für Erwachsene.
Die Anwendung von XGEVA wurde bei Kindern und Jugendlichen mit anderen Krebserkrankungen, die auf die Knochen gestreut haben, nicht untersucht und wird nicht empfohlen.
Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin kann darüber entscheiden, ob XGEVA besser von Ihnen selbst oder von einer Pflegeperson injiziert werden soll. Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin, Ihre Krankenpflegeperson oder Ihr Apotheker bzw. Ihre Apothekerin wird Ihnen oder der Pflegeperson zeigen, wie XGEVA anzuwenden ist. Für Hinweise, wie XGEVA verabreicht wird, lesen Sie bitte den Abschnitt am Ende dieser Patienteninformation.
Bei Jugendlichen unter 18 Jahren sollte XGEVA von einer medizinischen Fachperson oder einer geschulten Betreuungsperson verabreicht werden.
Während der Behandlung mit XGEVA sollten Sie ausserdem Kalzium- und Vitamin-D-Ergänzungspräparate einnehmen, es sei denn, Sie haben einen überhöhten Kalziumspiegel im Blut. Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin wird dies mit Ihnen besprechen.
Ändern Sie nicht von sich aus die verschriebene Dosierung. Wenn Sie glauben, das Arzneimittel wirke zu schwach oder zu stark, so sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker bzw. mit Ihrer Ärztin oder Apothekerin.
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