12 Änderungen an Patinfo Rhin-X Xylo |
-Nach einer transnasalen Operation (chirurgische Eingriffe im Nasenbereich, bei denen die Hirnhaut freigelegt wurde) darf Rhin-X Xylo, wie andere schleimhautabschwellende Arzneimittel, nicht angewendet werden.
-Rhin-X Xylo darf nicht angewendet werden bei:
-sehr trockener oder chronisch entzündeter Nasenschleimhaut (Rhinitis sicca oder Rhinitis atrophicans),
--Engwinkelglaukom (grüner Star, erhöhter Augeninnendruck),
-bekannter Überempfindlichkeit auf Xylometazolin oder einen Hilfsstoff.
- +Rhin-X Xylo darf nicht angewendet werden:
- +bei Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff (Xylometazolin) oder einen der Hilfsstoffe gemäss Zusammensetzung,
- +wenn Sie an sehr trockener oder chronisch entzündeter Nasenschleimhaut (Rhinitis sicca oder Rhinitis atrophicans) leiden,
- +wenn Sie an einem Engwinkelglaukom (grüner Star, erhöhter Augeninnendruck) leiden,
- +nach einer transnasalen Operation (chirurgische Eingriffe im Nasenbereich, bei denen die Hirnhaut freigelegt wurde).
-Anwendungshinweise für den Dosierspray (ohne Treibgas)
- +Anwendungshinweise für den Dosierspray
--Schwierigkeiten beim Atmen oder Schlucken
--Schwellung des Gesichts, der Lippen, Zunge und/oder im Halsbereich
--Starker Juckreiz mit rotem Ausschlag und/oder Erhebungen auf der Haut
--Unregelmässiger Herzschlag
-Häufige Nebenwirkungen (bei 1 bis 10 von 100 Behandelten)
- +-Schwierigkeiten beim Atmen oder Schlucken,
- +-Schwellung des Gesichts, der Lippen, Zunge und/oder im Halsbereich,
- +-Starker Juckreiz mit rotem Ausschlag und/oder Erhebungen auf der Haut,
- +-Unregelmässiger Herzschlag.
- +Folgende Nebenwirkungen können bei der Anwendung von Rhin-X Xylo auftreten:
- +Häufig (betrifft 1 bis 10 von 100 Behandelten)
-Sehr seltene Nebenwirkungen (bei weniger als 1 von 10'000 Behandelten)
- +Sehr selten (betrifft weniger als 1 von 10'000 Behandelten)
-Diese Packungsbeilage wurde im Mai 2024 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft.
- +Diese Packungsbeilage wurde im Februar 2025 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft.
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