Indikationen/AnwendungsmöglichkeitenGemäss den Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) ist M-M-R II zur gleichzeitigen aktiven Immunisierung gegen Masern, Mumps und Röteln von Personen im Alter ab 12 Monaten angezeigt. Eine Nachimpfung mit M-M-R II wird im Alter von 15 bis 24 Monaten empfohlen und kann ab einem Monat nach der Erstdosis verabreicht werden (siehe Nachimpfung).
In speziellen Fällen, in denen ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht, kann die Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln auch vor dem 12. Lebensmonat, jedoch nicht vor dem 9. Lebensmonat, erfolgen. Eine Altersbegrenzung für die MMR-Impfung besteht nicht.
Heranwachsende und erwachsene nicht schwangere Frauen
Die Immunisation mit Röteln-Lebendvirus von Frauen im gebärfähigen Alter, welche nicht schwanger sind, ist indiziert, wenn bestimmte Vorsichtsmassnahmen beachtet werden (siehe unten und «Vorsichtsmassnahmen»). Die Impfung von Mädchen nach der Pubertät vermittelt individuellen Schutz gegen eine mögliche Röteln-Infektion während einer Schwangerschaft und verhindert damit eine Röteln-Infektion des Fetus und als Folge davon kongenitale Schäden.
Frauen im gebärfähigen Alter sollten angewiesen werden, innerhalb von 3 Monaten nach der Impfung nicht schwanger zu werden.
Es wird empfohlen, die Immunität gegenüber Röteln-Virus vor der Impfung durch Bestimmung der Antikörper zu untersuchen.
Nachimpfung
Alle Kinder sollten vor dem Eintritt in den Kindergarten oder in die Schule zwei Dosen M-M-RII erhalten haben (Bundesamt für Gesundheit und Schweizerische Kommission für Impffragen: Impfplan für routinemässige Schutzimpfungen, Supplementum VI-II, Stand August 2001). Das Impfschema für die routinemässige Schutzimpfung gegen Masern, Mumps und Röteln sieht folgendermassen aus:
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Alter 1. Dosis 2. Dosis
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12 Monate X
15-24 Monate X
4-7 Jahre X und/oder X
11-15 Jahre X und/oder X
Erwachsene X und/oder X
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Anwendung mit anderen Impfstoffen Zeitabstände zu Impfungen mit Impfstoffen aus inaktivierten Erregern, Toxoiden, Polysacchariden oder entsprechenden Kombinationen sind nicht erforderlich.
Lebend-Impfstoffe können simultan verabreicht werden. M-M-RII sollte nicht weniger als einen Monat vor oder nach Verabreichung anderer Lebendvirus-Impfstoffe appliziert werden. Bei simultaner Anwendung sind die Injektionen an kontralateralen Körperstellen vorzunehmen.
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