Dosierung/AnwendungÜbersicht Impfschema (für Kinder vom vollendeten 1. Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr)
Tabelle 1: Grundimmunisierung*
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Dosis
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Zeitpunkt konventionelles Schema
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Zeitpunkt Schnellimmunisierung
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1. Teilimpfung
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0.25 ml i.m.
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2. Teilimpfung
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0.25 ml i.m.
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1-3 Monate nach der 1. Teilimpfung
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14 Tage nach der 1. Teilimpfung
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3. Teilimpfung
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0.25 ml i.m.
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5-12 Monate nach der 2. Teilimpfung
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5-12 Monate nach der 2. Teilimpfung
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* Details siehe unten unter «Grundimmunisierung»
Tabelle 2: Auffrischung (Booster)**
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Dosis
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Zeitpunkt konventionelles Schema
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Zeitpunkt Schnellimmunisierung
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1. Auffrischungsimpfung
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0.25 ml i.m.
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3 Jahre nach der letzten Impfung
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3 Jahre nach der letzten Impfung
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Alle weiteren Auffrischungsimpfungen
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0.25 ml i.m.
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5 Jahre nach der letzten Impfung
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5 Jahre nach der letzten Impfung
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** Details siehe unten unter «Auffrischungsimpfungen (Booster)»
Grundimmunisierung
Die erste Dosis wird zu einem beliebigen Zeitpunkt verabreicht, die zweite 1-3 Monate danach (zu bevorzugendes Impfschema). Die dritte Dosis soll 5-12 Monate nach der zweiten Impfung gegeben werden.
Da der Impfschutz möglichst schon zu Beginn der saisonalen Zeckenaktivität (Frühling) bestehen soll, liegt der bevorzugte Impftermin für die 1. und 2. Teilimpfung in der kalten Jahreszeit. Die 3. Teilimpfung sollte vor Beginn der Zeckenaktivität (Frühling) der nächsten Saison verabreicht werden.
Wird mit der Grundimmunisierung in der warmen Jahreszeit begonnen, so empfiehlt es sich ein Schnellimmunisierungsverfahren anzuwenden, bei dem die 2. Teilimpfung bereits 14 Tage nach der 1. Teilimpfung verabreicht wird, damit möglichst rasch ein schützender Antikörpertiter aufgebaut werden kann. Die 3. Dosis soll 5-12 Monate nach der zweiten Impfung gegeben werden.
Auffrischungsimpfungen (Booster)
Die erste Auffrischungsimpfung sollte nicht später als 3 Jahre nach der 3. Dosis der Grundimmunisierung erfolgen (siehe «Eigenschaften/Wirkungen»). Unkontrollierte epidemiologische Studien und die klinische Studie 700802 unterstützen die Verwendung von Booster-Intervallen zwischen 3 und 5 Jahren für nachfolgende Auffrischungsimpfungen.
Ausdehnung der empfohlenen Impfabstände (Grundimmunisierung und Auffrischungsimpfungen) - Nachholimpfung
Bei einer Ausdehnung der Impfabstände zwischen den einzelnen Dosen (Grundimmunisierung und Auffrischungsimpfungen) kann die Schutzwirkung bei den geimpften Personen unzureichend sein. Im Falle eines unterbrochenen Impfschemas, in dem jedoch mindestens zwei vorhergehende Impfungen erfolgt sind, reicht eine einzelne Nachholimpfung aus, um das Impfschema fortzusetzen (siehe «Eigenschaften/Wirkungen»). Für Kinder unter 6 Jahren liegen keine Daten zu einer Nachholimpfung vor (siehe «Eigenschaften/Wirkungen»).
Spezielle Dosierungsanweisungen
Kinder mit geschwächter Immunabwehr (einschliesslich Kinder mit immun-suppressiver Therapie)
Alternativ zum Standardimpfschema kann die Antikörperkonzentration 4 Wochen nach der 2. Teilimpfung bestimmt werden und, falls kein schützender Antikörperspiegel erreicht wurde, soll die 2. Teilimpfung wiederholt werden. Die 3. Teilimpfung zur Vervollständigung der Grundimmunisierung soll dann im vorgesehenen zeitlichen Abstand erfolgen. In Abhängigkeit von den Ergebnissen weiterer Antikörperkonzentrationsbestimmungen können Auffrischungsimpfungen vor dem üblichen Impfabstand von 3 Jahren erfolgen (siehe «Eigenschaften/Wirkungen»). Dasselbe gilt für alle folgenden Dosen (siehe «Warnhinweise und Vorsichtsmassnahmen»).
Art der Anwendung
Die Injektion soll intramuskulär in den Oberarm (M. deltoideus) erfolgen. Bei Kindern bis zu 18 Monaten bzw. je nach Entwicklungsstand und Ernährung erfolgt die Injektion in den Oberschenkel (M. vastus lateralis).
Nur in Ausnahmefällen kann der Impfstoff bei Personen mit Blutungsstörungen oder Personen mit prophylaktischer Antikoagulationstherapie subkutan verabreicht werden (siehe «Warnhinweise und Vorsichtsmassnahmen» und «Unerwünschte Wirkungen»).
Eine versehentliche intravaskuläre Verabreichung kann zu schweren Überempfindlichkeitsreaktionen führen (siehe «Warnhinweise und Vorsichtsmassnahmen»).
Es wird empfohlen, die Verabreichung von FSME-Immun 0.25 ml Junior an einen Patienten und die Chargennummer des Impfstoffes zu dokumentieren.
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