Warnhinweise und VorsichtsmassnahmenAls allgemeine Regel gilt, dass bei Patienten mit einem erhöhten Blutungsrisiko Heparin mit grosser Vorsicht verabreicht werden sollte. So sollten zur Vermeidung von Blutungen während der Behandlung mit Heparin keine i.m. Injektionen verabreicht werden, und besondere Vorsicht ist angebracht bei Nierenerkrankungen und bei Hepatopathie in der Gravidität (erhöhte Heparinempfindlichkeit) sowie nach Eingriffen an Prostata, Leber und Gallenwegen.
Bei Patienten, die unter Heparin klinisch relevante Thrombozytopenien mit eventuell zusätzlicher paradoxer Neigung zu arteriellen Thrombosen entwickeln (bzw. entwickelten), dürfen konventionelle und niedermolekulare Heparine nur nach negativem In-vitro-Thrombozyten-Aggregationstest verabreicht werden. Bei einem positiven Ergebnis ist Heparin Fresenius Injektionslösung kontraindiziert. Falls die fortgesetzte Verabreichung von Heparin unerlässlich ist, kann nach Erhalt eines negativen In-vitro-Thrombozyten-Aggregationstests mit der Verabreichung von Heparin aus einer anderen Quelle, z.B. LMW-Heparin (niedermolekulares Heparin) begonnen werden. Die Thrombozytenzahl sollte jedoch überwacht werden.
Unbedeutende Blutungen, insbesondere kleinere Hämatome, erfordern keine Unterbrechung der Behandlung, doch ist gegebenenfalls eine Herabsetzung der Dosis zu erwägen.
Nur bei Fällen von schweren Blutungen empfiehlt sich eine Unterbrechung bzw. ein Abbruch der Heparingaben, bis die Wirkung des Präparates abgeklungen ist. Bei bedrohlichen Blutungen ist Heparin Fresenius abzusetzen und das im Körper befindliche Heparin durch Protaminhydrochlorid zu neutralisieren (siehe «Überdosierung»). Zur Vermeidung von Blutungen sollten keine i.v. Injektionen während der Antikoagulantientherapie verabreicht werden.
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