ch.oddb.org
 
Apotheken | Doctor | Drugs | Hospital | Interactions | MiGeL | Registration owner | Services
Information for professionals for TechneScan® DTPA:b.e.imaging.ag
Complete information for professionalsDDDÄnderungen anzeigenPrint 
Composition.Galenic FormIndication.UsageContra IndicationWarning restrictions.Interactions.Pregnancy
Driving abilityUnwanted effectsOverdoseEffectsPharm.kinetikPreclinicalOther adviceSwissmedic-Nr.
PackagesRegistration ownerLast update of information 

Sonstige Hinweise

Inkompatibilitäten
Es sind keine Inkompatibilitäten bekannt. Es wird dennoch empfohlen, 99mTc-DTPA nicht gleichzeitig mit anderen Medikamenten zu verabreichen.
Beeinflussung diagnostischer Methoden
Keine Angaben.
Haltbarkeit
Haltbarkeit des unmarkierten TechneScan DTPA
Das Arzneimittel darf nur bis zu dem auf dem Behälter mit „EXP“ bezeichneten Datum verwendet werden.
Haltbarkeit des markierten Präparates
Das markierte Präparat ist haltbar bis 8 Stunden nach Markierung im Originalfläschchen – danach ist die Präparation nicht mehr verwendbar.
Besondere Lagerungshinweise
Lagerung des unmarkierten TechneScan DTPA
Das unmarkierte TechneScan DTPA muss lichtgeschützt nicht über 25 °C gelagert werden.
Lagerung des markierten Präparates
Das markierte Präparat ist in einem Bleibehälter geeigneter Stärke nicht über 25 °C zu lagern. Nicht einfrieren.
Hinweise für die Handhabung
Der Inhalt eines Fläschchens TechneScan DTPA wird mit Natrium-[99mTc]-Pertechnetat zu 99mTc-markiertem Diethylentriaminpentaacetet (99mTc-DTPA), dem eigentlichen diagnostischen Agens rekonstituiert. Die Markierung muss von fachkundigem Personal unter streng aseptischen Bedingungen, Ausschluss von Luft und Beachtung der Strahlenschutzvorschriften (Arbeiten im Bleibehälter bzw. hinter einer Bleiwand) durchgeführt werden.
Markierung
1.Die flip-off Verschlusskappe des Fläschchens TechneScan DTPA entfernen, den Gummistopfen mit Alkohol desinfizieren und das Fläschchen in einen Bleibehälter stellen.
2.Entsprechend der vorgesehenen Anzahl Untersuchungen in das Fläschchen mit einer sterilen, strahlengeschützten Spritze 110 MBq - 10 GBq Natrium-[99mTc]-Pertechnetat in einem Volumen von 2 - 10 ml ohne Luftblase und ohne Verwendung einer Belüftungskanüle hinzufügen. Anschliessend mit derselben Spritze durch Zurückziehen des gleichen Gasvolumens den Überdruck im Fläschchen ausgleichen.
3.Das im Bleibehälter befindliche Fläschchen mit einem Bleideckel zudecken und durch mehrmaliges Kippen oder durch leichtes Schwenken auf einer Rollvorrichtung die Trockensubstanz vollständig in Lösung bringen.
4.Das Fläschchen noch 15 - 30 Minuten bei Raumtemperatur stehen lassen. Nach dieser Reaktionszeit ist die Markierung abgeschlossen und die Lösung zur i.v. Applikation oder – mit Hilfe eines geeigneten Verneblers – zur Verabreichung als Aerosol geeignet.
5.Die Radioaktivität des markierten Präparates in einem geeigneten Aktivimeter messen. Gesamtaktivität, Volumen, Konzentration, Messzeit und Datum auf dem beigelegten Warn-/Protokolletikett vermerken und damit das Präparat kennzeichnen.
Das markierte Produkt muss innerhalb von 8 Stunden verwendet werden. Bis dahin kann es – unter Beachtung der Strahlenschutzvorschriften – unter 25 °C aufbewahrt werden. Nicht einfrieren.
Vor der Verabreichung muss die Markierungsausbeute bestimmt werden.
Anmerkungen zur Markierung
Zur Markierung dürfen nur 99mTc-Pertechnetat-Eluate aus Generatoren verwendet werden, die in der Schweiz registriert und zum Vertrieb zugelassen sind. Die Qualität der Eluate muss den Anforderungen der gültigen Ph. Eur. entsprechen, die Eluate müssen insbesondere frei von Oxidantien sein, und sie sollten weniger als 5ppm Aluminium enthalten. Zur Sicherstellung der erforderlichen Markierungsausbeute von mindestens 95% sollten Eluate nicht später als 6 Stunden nach Elution verwendet werden.
Bei zu hoher Aktivität der 99mTc-DTPA-Lösung kann diese mit physiologischer Natriumchloridlösung verdünnt werden. Diese muss steril und endotoxinfrei sein, sie darf keine Bakteriostatika oder Konservierungsmittel enthalten, und sie sollte aus Glasbehältern (Glasampullen), nicht aus Plastikbehältnissen entnommen werden.
Qualitätskontrolle
Die Markierungsausbeute sowie die radiochemische Reinheit werden radiochromatographisch bestimmt. Es werden dazu zwei Dünnschichtchromatographien (A und B) durchgeführt. Die erste Chromatographie dient zum Nachweis der Verunreinigung durch freies Pertechnetat, die zweite zum Nachweis der Verunreinigung durch reduziertes, hydrolysiertes Technetium.
Aus den beiden Chromatographien kann die Summe der Verunreinigungen ermittelt werden und die Markierungsausbeute und die radiochemische Reinheit des markierten Präparates bestimmt werden.
A: Nachweis des freien Pertechnetats (99mTcO) mittels Dünnschichtchromatographie:
Benötigtes Material
Chromatographiekammer
Silicagel auf Glasfiber – Gelman ITLC-SG
Methylethylketon
1 ml Spritze mit Kanüle
Durchführung der Chromatographie

Laufrichtung:

aufsteigend

Laufzeit:

etwa 5 min

Freies Pertechnetat (99mTcO4ˉ) wandert mit der Lösungsmittelfront, 99mTc-DTPA, sowie reduziertes, hydrolysiertes 99mTechnetium (99mTc(OH)2) bleiben am Start.
Chromatographievorschrift A
1.Das Laufmittel Methylethylketon bis 1 cm über dem Boden in die Chromatographiekammer einfüllen; das Gefäss verschliessen und für 15 Minuten stehen lassen, damit sich der Lösungsmitteldampf gleichmässig verteilen kann.
2.Einen ITLC-SG Streifen mit einem Bleistiftstrich 3 cm ab unterer Kante kennzeichnen, 15 cm über dieser Linie eine weitere Kennzeichnung mit Tintenmarker vornehmen. Der Bleistiftstrich zeigt die Auftragsstelle für die Probe an. Der Tintenstrich zerfliesst, wenn das Laufmittel die farbig markierte Linie erreicht und zeigt dadurch an, dass die Chromatographie beendet werden sollte.
3.3.6 cm oberhalb der ersten Bleistiftlinie eine weitere Bleistiftmarkierung (=spätere Schnittstelle bei Rf = 0,4) anbringen.
4.Mit einer 1 ml Spritze und Kanüle 5 - 10 µL Probe der gebrauchsfertigen Injektionslösung an der ersten markierten Bleistiftlinie (= Auftragslinie) auftragen. Den Punkt nicht austrocknen lassen, sondern den Streifen sofort in die Chromatographiekammer geben und diese sofort wieder verschliessen. Der Streifen darf an keiner Stelle mit der Wand der Chromatographiekammer in Berührung kommen. Hinweis: 5 - 10 µL Probe sollten einen Punkt mit einem Durchmesser von 7 - 10 mm ergeben. Kleinere Probevolumina würden unzuverlässige Werte für die radiochemische Reinheit ergeben.
5.Sobald das Laufmittel den Tintenstrich erreicht hat, den Streifen aus der Chromatographiekammer herausnehmen und trocknen lassen.
6.Den Streifen an der mit Bleistift markierten Schnittstelle zerschneiden und die jeweilige Radioaktivität der beiden Teile mit einem geeigneten Messgerät messen. Beide Teile sollten unter möglichst gleichen Bedingungen innerhalb kürzester Zeit gemessen werden. Alternativ dazu kann der ganze Streifen auch mit Hilfe eines Dünnschichtscanners ausgewertet werden.
Auswertung

Rf-Werte:

Freies Pertechnetat (99mTcO4ˉ):

Rf = 0,9 - 1,0

[99mTc]-DTPA:

Rf = 0,0

Reduziertes, hydrolysiertes (99mTc(OH)2):

Rf = 0,0

Der Anteil an freiem Pertechnetat (99mTcO4ˉ) wird mit Hilfe folgender Formel berechnet:

% (99mTcO4ˉ) =

Aktivität des oberen Streifenendes x 100

Aktivität ganzer Streifen

B: Nachweis des reduzierten, hydrolysierten Technetiums (99mTc(OH)2) mittels Dünnschichtchromatographie:
Benötigtes Material:
Chromatographiekammer
Glasfaserpapier Gelman ITLC - SG
Natriumchlorid 0,9% (m/V)
1 ml Spritze mit Kanüle
Durchführung der Chromatographie

Laufrichtung:

aufsteigend

Laufzeit:

etwa 5 min

99mTc-DTPA, sowie freies Pertechnetat (99mTcO4ˉ) wandern mit der Lösungsmittelfront, reduziertes, hydrolysiertes Technetium (99mTc(OH)2) bleibt am Start.
Chromatographievorschrift B
Die 0,9%-Natriumchloridlösung bis 1 cm über dem Boden in die Chromatographiekammer einfüllen; das Gefäss verschliessen und für 15 Minuten stehen lassen, damit sich der Lösungsmitteldampf gleichmässig verteilen kann. Für das weitere Vorgehen (Punkte 2. – 6.) siehe Chromatographievorschrift A.
Auswertung

Rf-Werte:

Reduziertes, hydrolysiertes (99mTc(OH)2):

Rf = 0,0

Freies Pertechnetat (99mTcO4‾):

Rf = 0,9 - 1,0

[99mTc]-DTPA

Rf = 0,9 - 1,0

Der Anteil an 99mTc(OH)2 wird mit Hilfe folgender Formel berechnet:

% 99mTc(OH)2 =

Aktivität des oberen Streifenendes x 100

Aktivität ganzer Streifen

Ergebnis
Der Anteil des freien Pertechnetats (99mTcO4ˉ) darf zusammen mit dem des reduzierten, hydrolysierten Technetiums (99mTc(OH)2) maximal 5% der Gesamtaktivität betragen. Daraus ergibt sich eine Markierungsausbeute für 99mTc-DTPA von mindestens 95%. Der Anteil des reduzierten, hydrolysierten 99mTechnetiums (99mTc(OH)2) darf maximal 0,1% betragen.
Präparationen mit einer Markierungsausbeute von weniger als 95% dürfen nicht verwendet werden.
Abfallbeseitigung
Die von den Patienten ausgeschiedene Radioaktivität erfordert geeignete Vorsichtsmassnahmen, um jegliche Kontaminierung zu vermeiden. Die Kennzeichnungsetiketten sind vor der Entsorgung zu entfernen. Die Entsorgung von Abfall muss gemäss den nationalen Vorschriften erfolgen.
Verfallene (unversehrte) Fläschchen TechneScan DTPA mit gefriergetrocknetem Inhalt sind nicht radioaktiv und können mit dem normalen Laborabfall entsorgt werden. Für die Vorschriften und Empfehlungen zu Lagerung, Verwendung und Entsorgung des Generators, der als Quelle für die Natrium-[99mTc]pertechnetat-Injektionslösung zur Markierung von TechneScan DTPA dient, wird auf die den Generator begleitende Fachinformation verwiesen.
Strahlenschutzhinweis
Die Anwendung radioaktiver Stoffe am Menschen ist in der Schweiz durch die Strahlenschutzverordnung gesetzlich geregelt. Entsprechend ist für die Anwendung von Radiopharmaka nur autorisiert, wer über die erforderliche Bewilligung des Bundesamtes für Gesundheit verfügt.
Beim Umgang mit radioaktiven Stoffen sowie bei der Beseitigung radioaktiven Abfalls sind die Schutzvorkehrungen der obenerwähnten Verordnung zu beachten, um jede unnötige Bestrahlung von Patienten und Personal zu vermeiden.
Allgemeine Warnhinweise
Der Inhalt der Durchstechflasche ist ausschließlich für die Zubereitung von (99mTc)Technetiumpentetat vorgesehen und darf beim Patienten nicht direkt, d. h. ohne das vorgeschriebene Zubereitungsverfahren, angewendet werden.
Ist die Integrität der Durchstechflasche zu irgendeinem Zeitpunkt während der Zubereitung beeinträchtigt, darf das Produkt nicht angewendet werden.
Der Inhalt des Kits ist vor der Rekonstitution nicht radioaktiv. Nach der Zugabe von Natrium(99mTc)pertechnetat muss die zubereitete Endlösung angemessen abgeschirmt werden.

2025 ©ywesee GmbH
Settings | Help | FAQ | Login | Contact | Home