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Information for professionals for Novo-Helisen® Depot:Allergopharma AG
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Dosierung/Anwendung

I. Allgemeine Hinweise

Grundsätzlich gilt: Die Dosierung muss individuell erfolgen; die empfohlenen Dosierungen können nur als Richtschnur dienen, auch sie müssen dem individuellen Therapieverlauf angepasst werden.
Der Empfindlichkeitsgrad des Patienten wird nach Anamnese, Hautreaktionen und Provokationsproben bestimmt.
Die Injektion soll in der Praxis grundsätzlich nur durch den Arzt und nicht durch das medizinische Hilfspersonal erfolgen.
1. Die Injektionsintervalle dürfen während der Steigerung der Dosis 7 Tage nicht unter- und 14 Tage nicht überschreiten. Die Dosissteigerung muss schonend bis zur individuelle Toleranzdosis erfolgen. Sie stellt die individuelle Höchstdosis des Patienten dar und darf nicht überschritten werden, da sonst allergische Nebenreaktionen auftreten könnten.
Nach Erreichen der individuellen Höchstdosis kann eine stufenweise Ausdehnung der Injektionsintervalle auf 3 bis 4 Wochen, später von 4 auf 6 Wochen erfolgen.
2. Die Injektionen werden vom Arzt unter sterilen Kautelen langsam und tief subkutan alternierend an der Streckseite der Oberarme handbreit über dem Ellenbogen mit einer kurz angeschliffenen Kanüle verabreicht. Eine tiefe subkutane Injektion wird durch Anheben einer Hautfalte erleichtert. Eine intravasale Injektion ist unbedingt zu vermeiden (aspirieren!). Eine anschliessende breite Kompression der Injektionsstelle für die Dauer von 5 Minuten mit einem Tupfer durch den Patienten selbst kann das Risiko eines versehentlichen intravasalen Allergeneinstroms vermindern. Der Patient muss nach jeder Injektion mindestens 30 Minuten überwacht werden, mit anschliessender ärztlicher Beurteilung.
3. Auf eine regelmässige Dosissteigerung ist zu achten. Sie darf jedoch nur dann erfolgen, wenn die letzte Dosis ohne gesteigerte Lokalreaktion, milde oder schwere Allgemeinreaktion vertragen wurde. Andernfalls ist mit der Dosis um eine oder mehrere Stufen zurückzugehen. Bei der anschliessenden Weiterbehandlung sind - unter Einhaltung des vorgeschriebenen Injektionsintervalles - Zwischenstufen einzulegen. Die Weiterführung der Behandlung muss unbedingt dem Verlauf und dem Schweregrad der allergischen Nebenreaktionen entsprechen! Als Anhaltspunkt kann folgendes Schema gelten:
a) Gesteigerte Lokalreaktion: Die zuletzt gut vertragene Dosis wiederholen.
b) Milde Allgemeinreaktion: Die zuletzt gegebene Dosis um 2 bis 3 Stufen verringern.
c) Schwere Allgemeinreaktion: Neubeginn der Therapie mit Stärke 1 (oder Stärke 0) mit zusätzlichen Dosiszwischenstufen.
Auch nach Therapieunterbrechung, z.B. bei Impfungen, Infekten, Urlaub usw., ist die Dosis entsprechend zu reduzieren und die anschliessende Dosissteigerung gemäss der Dosierungsrichtlinie im Abstand von 7 bis 14 Tagen durchzuführen.

Vor jeder Injektion ist nach der Verträglichkeit der zuletzt gegebenen Dosis zu fragen und diese zu dokumentieren sowie eine Anamnese in bezug auf eine eventuelle Begleittherapie, Kontraindikationen, verordnete Allergenkarenz usw. zu erheben; bei Asthmatikern ist im Bedarfsfall eine orientierende Lungenfunktion (z.B. Peak-flow-Messung) durchzuführen.

Aufgrund dieser Zwischenanamnese ist die Dosis für jede Injektion individuell zu bestimmen.

Vor jeder Injektion ist anhand des Patientennamens zu überprüfen, dass das für den Patienten angefertigte Präparat zur Injektion eingesetzt wird.
4. Das Behandlungsergebnis hängt u.a. von der erreichten Höchstdosis ab. Die Dosissteigerung soll daher bis zur Toleranzdosis, d.h. der individuellen Höchstdosis des Patienten, erfolgen, diese jedoch nicht überschreiten, als Maximaldosis gilt 1,0 ml der Stärke 3. Dagegen ist die individuelle Höchstdosis eines jeden Patienten von unterschiedlicher Höhe. Sie kann im Konzentrationsbereich der Stärke (0), 1, 2 oder 3 liegen.
5. Die Behandlungsdauer beträgt im allgemeinen 2 bis 3 Jahre, möglichst ein Jahr über die Beschwerdefreiheit hinaus.
6. Bei Kindern unter 14 Jahren und hochsensibilisierten Patienten wird die spezifische Hyposensibilisierung nach der Dosierungsrichtlinie «hochgradig empfindlich» durchgeführt, gegebenenfalls sogar mit einer Spezialverdünnung (Stärke 0 = 1/10 der Stärke 1).
7. Vor der ersten Injektion aus einer neuen Packung muss der behandelnde Arzt das gelieferte Präparat hinsichtlich Patientennamen, Zusammensetzung und Konzentration überprüfen.
Bei Übergang auf eine neue Packung zur Fortsetzung der Behandlung darf die erste Dosis der neuen Packung höchstens 20% der zuletzt gegebenen Dosis betragen. Anschliessend kann die Dosis wieder gemäss der Dosierungsrichtlinie (im Abstand von 7 bis 14 Tagen) gesteigert werden.
8. Dosen von ca. 0,5 bis 1 ml können zur besseren Verträglichkeit in zwei Injektionen auf beide Arme verteilt gegeben werden.
9. Wird eine parallele Therapie mit zwei (Semi-)Depot-Präparaten durchgeführt, so ist zwischen den beiden Injektionen ein Intervall von mindesten 30 Minuten einzuhalten, sofern die Injektionen am selben Tag durchgeführt werden; dabei darf die zweite Injektion nur dann gegeben werden, wenn die erste Injektion ohne gesteigerte Lokalreaktion, milde oder schwere Allgemeinreaktion vertragen wurde. Zur besseren Vermeidung von Kumulationseffekten empfiehlt es sich, die Injektionen im Abstand von 2 bis 3 Tagen zu verabreichen. Das Injektionsintervall für denselben Extrakt darf 7 Tage nicht unterschreiten. Um die jeweilige Reaktionsschwelle beurteilen zu können, empfiehlt es sich, grundsätzlich den einen Allergen-Extrakt in den linken und den zweiten Allergen-Extrakt in den rechten Oberarm zu injizieren.
10. Die Flasche ist vor Gebrauch gründlich zu schütteln, um eine gleichmässige Verteilung des Adsorbats zu erreichen.
11. Wird die (Allergen-)Zusammensetzung gegenüber einer früheren Zusammensetzung geändert, z.B. weil sich das Sensibilisierungsspektrum des Patienten geändert hat, so muss die Therapie wieder mit der schwächsten Konzentration neu begonnen werden; dies gilt auch für den Fall, dass vorher mit einem anderen Präparat (auch oral) hyposensibilisiert wurde.

II. Erstbehandlung
1. Die Erstbehandlung wird unbedingt mit der niedrigsten Dosis der schwächsten Konzentration (Stärke 1 oder 0) eingeleitet.
2. Die Einleitung der Behandlung erfolgt bei saisongebundenen Allergenen (z.B. Pollen) präsaisonal, d.h. ca. 4 Monate vor der zu erwartenden Pollenflugzeit. Die Injektionen werden bis ca. 2 Wochen vor Beginn des Pollenfluges durchgeführt (dabei ist zu beachten, dass der Pollenflug früh blühender Pflanzen - wie Hasel und Erle - schon im Februar, evtl. noch früher, beginnt).
Bei den nicht saisongebundenen Allergenen (z.B. Milben) wird die Therapie in einer möglichst beschwerdearmen Zeit begonnen.
3. Wird die Erstbehandlung um mehr als 2 (bis zu 4) Wochen unterbrochen, darf die Therapie aus Vorsichtsgründen höchstens mit der Hälfte der zuletzt gegebenen Dosis fortgesetzt werden. Bei Unterbrechungen von mehr als 4 Wochen muss die Therapie erneut mit der niedrigsten Dosis der schwächsten Konzentration (Stärke 1 oder 0) eingeleitet werden.

III. Weiterbehandlung
1. Bei saisongebundenen Allergenen (z.B. Pollen) kann die Weiterbehandlung alternativ durchgeführt werden:
a) Während der Pollenflugzeit werden in Anbetracht der natürlichen Allergeninvasion keine weiteren Injektionen verabfolgt. Im Spätherbst wird
i) die Therapie erneut mit Novo-Helisen® Depot zur Erstbehandlung (Stärken 0, 1, 2, 3) begonnen. Dieses Verfahren soll bei empfindlichen Patienten bevorzugt werden, da es besonders schonend ist. Hinzu kommt, dass katamnestischen Erkenntnissen entsprechend, die Zusammensetzung angepasst werden kann;
ii) Die Therapie mit 5% der zuletzt verabfolgten Dosis wieder aufgenommen. Diese wird im Abstand von etwa 14 Tagen jeweils verdoppelt, bis die individuelle Höchstdosis wieder erreicht ist. Hierfür wird nur die Stärke 3 (Novo-Helisen® Depot zur Weiterbehandlung) rezeptiert. Dieses Vorgehen ist nur bei Patienten angezeigt, die vor der letzten Blühperiode bereits die individuelle Höchstdosis der Stärke 3 erreicht hatten.
b) Soll die Behandlung auch während der Blütezeit weitergeführt werden, können etwa 5 bis 20% der erreichten Höchstdosis im Abstand von 2 Wochen injiziert werden, wobei die Injektionsintervalle sukzessiv auf 4 Wochen ausgedehnt werden können. Nach der Blütezeit wird diese Dosis im Abstand von etwa 2 Wochen jeweils verdoppelt, bis die individuelle Höchstdosis wieder erreicht ist; danach kann das Injektionsintervall sukzessiv auf 4 bis 6 Wochen ausgedehnt werden.
2. Bei nicht saisongebundenen Allergenen (z.B. Milben) wird die erreichte individuelle Höchstdosis ein Jahr über die Beschwerdefreiheit hinaus (nach stufenweiser Verlängerung der Injektionsintervalle) jeweils im Abstand von etwa 4 bis 6 Wochen als Auffrischinjektion appliziert.
3. Nach Erreichen der individuellen Höchstdosis kann eine stufenweise Ausdehnung der Injektionsintervalle auf 4 Wochen, später auf 6 Wochen erfolgen, wobei bei Pollen die Therapie ca. 2 Wochen vor Pollenflugbeginn beendet wird.
4. Wird bei Weiterbehandlung der vorgesehene Injektionszeitpunkt um bis zu 2 Wochen überschritten, darf die Therapie aus Vorsichtsgründen höchstens mit der Hälfte der zuletzt gegebenen Dosis fortgesetzt werden, bei Überschreiten des vorgesehenen Injektionszeitpunkts um mehr als 2 Wochen (bis zu 1 Jahr) darf die Therapie höchstens mit 5% der zuletzt gegebenen Dosis wieder aufgenommen werden. Bei Unterbrechungen um mehr als 1 Jahr Neubeginn der Therapie (siehe «II.»).

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