Indikationen/AnwendungsmöglichkeitenProphylaxe thromboembolischer Erkrankungen venösen Ursprungs, speziell in der orthopädischen und allgemeinen Chirurgie.
Prophylaxe thromboembolischer Erkrankungen venösen Ursprungs bei bettlägerigen Patienten mit einer akuten Erkrankung, wie:
·Herzinsuffizienz (NYHA-Klasse III oder IV);
·Akute respiratorische Insuffizienz;
·Akute infektiöse oder akute rheumatische Erkrankungen, verbunden mit mindestens einem weiteren thromboembolischen Risikofaktor.
Behandlung der instabilen Angina pectoris und des Nicht-Q-Wellen-Myokardinfarktes als Kombinationsbehandlung mit Acetylsalicylsäure.
Therapie des akuten ST-Hebungs-Myokardinfarktes (STEMI).
Behandlung der tiefen Venenthrombose mit oder ohne Lungenembolie. Bei Patienten mit Lungenembolie ohne klinische Diagnose einer tiefen Venenthrombose ist die Wirksamkeit von Enoxaparin zur Prävention der rekurrenten Thromboembolie nicht belegt und solche Patienten sollten mit unfraktioniertem Heparin behandelt werden.
Patienten mit Lungenembolie, bei denen eine chirurgische Thrombektomie oder eine fibrinolytische Therapie geplant ist, sowie Risikopatienten mit instabiler Kreislaufsituation sollten von einer Behandlung mit Enoxaparin ausgeschlossen werden.
Bei Beckenvenenthrombosen, bei Patienten mit wiederholten Lungenembolien in der Anamnese sowie bei Patienten mit erhöhtem Blutungsrisiko soll bis zum Vorliegen weiterer Daten die Behandlung durch intravenöse Verabreichung von unfraktioniertem Heparin erfolgen.
Vorbeugung von Blutgerinnseln im extrakorporalen Kreislauf bei der Hämodialyse.
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