Indikationen/AnwendungsmöglichkeitenSubstitutionsbehandlung bei schwerer Heroinabhängigkeit im Rahmen der heroingestützten Behandlung.
Die heroingestützte Behandlung umfasst neben der eigentlichen Substitutionsbehandlung mit Diaphin i.v. oder p.o. somatische, psychiatrische und soziale Betreuungsmassnahmen. Der Bezug von Diaphin i.v. oder p.o. bedingt die Teilnahme an den Betreuungsprogrammen. Als Endziel der Anwendung wird die Drogenabstinenz angestrebt.
Die Substitutionsbehandlung bildet eine zusätzliche Behandlungsmöglichkeit, wenn andere Behandlungsformen versagt haben oder wenn der Gesundheitszustand andere Behandlungsformen nicht zulässt.
Die heroingestützte Behandlung erfolgt im Rahmen der Verordnung über Betäubungsmittel und andere suchtbedingte Störungen vom 25. Mai 2011 (Betäubungsmittelsuchtverordnung, BetmSV, SR 812.121.6).
Die Abgabe von Diaphin i.v. oder p.o. erfolgt nur in entsprechend eingerichteten und vom BAG bewilligten Institutionen unter Sichtkontrolle des Behandlungspersonals oder bei Einzelpatienten unter Aufsicht des behandelnden Arztes.
Zur Aufnahme in die heroingestützte Behandlung muss der Patient oder die Patientin:
•Mindestens 18 Jahre alt sein
•Seit mindestens 2 Jahren schwer heroinabhängig sein
•Mindestens 2 Behandlungsversuche mit einer anderen anerkannten ambulanten oder stationären Methode abgebrochen oder erfolglos absolviert haben
•Defizite im medizinischen, psychischen und/oder sozialen Bereich aufweisen, die auf den Drogenkonsum zurückzuführen sind
•Eine Behandlungsvereinbarung unterzeichnen (Details siehe Verordnung)
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