Warnhinweise und VorsichtsmassnahmenVor Verabreichung von FDG sollte der Blutzuckerspiegel gemessen werden. Ein venöser Zugang (flexible Kanüle) muss während des gesamten Verfahrens verfügbar bleiben.
Der Patient ist während dem ganzen diagnostischen Verfahren sorgfältig zu überwachen.
- Da die Glukoseaufnahme im Myokard vom Insulinspiegel abhängig ist, wird für Untersuchungen des Herzens eine orale Glukosebelastung mit 50 g etwa 1 Stunde vor der Anwendung von Fludeoxyglucose (18F) empfohlen. Bei Patienten mit Diabetes mellitus muss der Blutzuckerspiegel ggf. durch eine kombinierte Infusion von Insulin und Glukose (sog. Insulin-Glukose-Clamp) eingestellt werden.
- Bei neurologischen und onkologischen Fragestellungen muss der Patient nüchtern aber ausreichend hydriert zur Untersuchung kommen. Die Trinkmenge sollte nicht eingeschränkt werden. Da die Glukoseaufnahme in die Zellen limitiert ist ("Sättigungskinetik"), ist eine Nahrungskarrenz von 12 Stunden einzuhalten, um eine maximale Aktivitätsanreicherung zu ermöglichen.
Da ein erhöhter Glukosespiegel die Aufnahme von Fludeoxyglucose (18F) in das Gehirn oder Tumore vermindert, sollte der Plasmaglukosewert des Patienten zum Untersuchungszeitpunkt nicht über 150 mg/dl liegen.
Der zerebrale Glukosestoffwechsel hängt von der Aktivität des Gehirns ab; deshalb sollen neurologische Untersuchungen nach einer Entspannungsphase in einem abgedunkelten Raum mit möglichst geringen Hintergrundgeräuschen durchgeführt werden.
Die PET-Aufnahmen werden innerhalb der ersten zwei bis drei Stunden nach Injektion von Fludeoxyglucose (18F) angefertigt.
Falls erforderlich, können Wiederholungsuntersuchungen kurzfristig durchgeführt werden.
Die Eignung von Fludeoxyglucose (18F) zur Tumordiagnostik oder Lokalisation von epileptogenen Herden ist für Patienten mit Diabetes mellitus nicht nachgewiesen. Bei diesen Patienten kann es zu einer verminderten Aufnahme von Fludeoxyglucose (18F) zu falsch negativen Befunden kommen.
Bei Kindern und Jugendlichen ist eine besonders sorgfältige Abwägung zwischen der zu erwartenden diagnostischen Information und dem mit der Strahlenexposition verbundenen Risiko erforderlich.
Eine strenge Indikationsstellung ist bei Patienten mit eingeschränkter Nierenfunktion erforderlich, da es bei diesen Patienten zu einer erhöhten Strahlenexposition führen kann.
Radioaktive Präparate sind mit besonderer Sorgfalt und unter strengen Strahlenschutzmassnahmen zu handhaben. Um die Strahlenbelastung sowohl bei den Patienten als auch beim Personal möglichst niedrig zu halten. Jede Anwendung von Radiopharmazeutika an Patienten liegt ausschliesslich in der Kompetenz und Verantwortung von Nuklearmedizinern. Untersuchungen sind nur dann durchzuführen, wenn der Nutzen der Untersuchung das mit der Strahlenexposition vorhandene Risiko übersteigt. Dies gilt hauptsächlich bei der Anwendung an Kindern oder Jugendlichen. In jedem Fall hat die Verabreichung unter Einhaltung des Strahlenschutzes stattzufinden. Bei fertilen Frauen ist eine mögliche Schwangerschaft aus zu schliessen.
Der Patient soll angewiesen werden, die Blase vor und regelmässig nach der Untersuchung zu entleeren, um die Bestrahlung dieses Organgs zu minimieren.
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