Schwangerschaft, StillzeitSchwangerschaft
Gemäss Literaturstudien ist Patentblau V nicht mutagen. Die Unschädlichkeit von Patentblau V bei Schwangeren ist bis jetzt weder präklinisch noch klinisch nachgewiesen, so dass vor jeglicher Anwendung während der Schwangerschaft abgeraten wird.
Stillzeit
Auf Grund der fehlenden klinischen Erfahrung wird trotz der Zulassung von Patentblau V als Lebensmittelfarbstoff (E131) vor einer Anwendung während der Stillzeit abgeraten.
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