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Information for professionals for Kaliumiodid 65 SERB:DRAC AG
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Eigenschaften/Wirkungen

Kaliumiodid ist ein anorganisches Iodsalz, das zur Vorbeugung im Falle einer Gefährdung durch zwischenfallbedingte Emissionen von radioaktivem Iod in einer kerntechnischen Anlage dient.
ATC-Code
V03AB21
Wirkungsmechanismus
Bei einer Gefährdung infolge eines Kernkraftwerk-Zwischenfalles mit Austritt von radioaktiven Stoffen schützt die zeitgerechte Einnahme von stabilem Iod die Schilddrüse vor der Aufnahme und Anreicherung von radioaktivem Iod. Ziel der dadurch bewirkten Schilddrüsenblockade ist, die Strahlenexposition der Schilddrüse zu verringern.
Die Blockade der Schilddrüse mit stabilem Iod ist eine sichere und im Allgemeinen ungefährliche Massnahme. Bei kurzzeitiger Kaliumiodidgabe von wenigen Tagen sind Nebenwirkungen kaum zu erwarten.
Kaliumiodid-Tabletten sind aber keine universell wirksamen «Strahlenschutztabletten».
Sie bieten keinen Schutz gegen andere inkorporierte radioaktive Substanzen und gegen Strahlung, die von aussen auf den Körper und die Atemwege wirkt. Deshalb muss bei einer Gefährdung durch Radioaktivität das Hausinnere bzw. ein Keller oder Schutzraum aufgesucht werden.
Pharmakodynamik
Keine Angaben.
Klinische Wirksamkeit
Keine Angaben.
Weitere Informationen
Jodtabletten-Verordnung des Bundes
Nach dem Reaktorunglück in Tschernobyl im Jahre 1986 hat der Bundesrat die Zweckmässigkeit einer präventiven Versorgung der Bevölkerung mit Kaliumiodid-Tabletten für den Fall eines schweren Kernkraftwerk-Zwischenfalles mit Austritt von Radioaktivität abklären lassen. Bei einer solchen Gefährdung schützen Kaliumiodid-Tabletten die Schilddrüse vor einer Anreicherung mit radioaktivem Iod.
Eine speziell eingesetzte Arbeitsgruppe hat unter Berücksichtigung der Empfehlungen der WHO und der Schweizerischen Gesellschaft für Endokrinologie ein Konzept erarbeitet – als Ergänzung der bisherigen Schutzmassnahmen bei Gefährdung durch Radioaktivität –, welchem sich die Kantone anschliessen konnten. Am 1. Juli 1992 hat der Bundesrat die entsprechende «Jodtabletten-Verordnung» (SR 814.52) erlassen, welche die Verteilung von Kaliumiodid-Tabletten an die Bevölkerung regelt. Die Tabletten werden so verteilt, dass sie in jeder Gemeinde für die gesamte Bevölkerung rechtzeitig verfügbar sind.

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