KontraindikationenÜberempfindlichkeit gegenüber einem der Inhaltsstoffe.
Bei schwerer Nieren- oder Leberinsuffizienz dürfen Bisolvon Ambroxol Lutschpastillen nur unter ärztlicher Kontrolle angewendet werden.
Bei Patienten mit Symptomen einer chronischen Störung der Sekretproduktion oder Sekretclearance darf die Anwendung nur nach ärztlicher Verschreibung erfolgen.
Patienten mit einer Fruktose-Intoleranz sollten die Bisolvon Ambroxol Lutschpastillen aufgrund des Sorbitolgehaltes nicht einnehmen. Es kann ebenso eine leichte laxative Wirkung auftreten.
Bisolvon Ambroxol Lutschpastillen sind nicht für Kinder unter 6 Jahren geeignet und Kinder unter 12 Jahren dürfen sie nur nach ärztlicher Verordnung einnehmen.
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