Sonstige HinweiseInkompatibilitäten
Es wurden keine Inkompatibilitäten zwischen MabThera subkutan und polypropylenhaltigem oder polycarbonathaltigem Spritzenmaterial oder Transfer- oder Injektionsnadeln aus rostfreiem Stahl beobachtet.
Beeinflussung diagnostischer Methoden
Mögliche Auswirkungen auf den Impfschutz und auf diagnostische Verfahren, die auf dem Nachweis von Antikörpern beruhen, wurden bisher nicht untersucht.
Haltbarkeit
Das Arzneimittel darf nur bis zu dem auf dem Behälter mit «EXP» bezeichneten Datum verwendet werden.
Haltbarkeit nach Anbruch
Aus mikrobiologischer Sicht, sollte das Präparat sofort angewendet werden. Im Falle einer nicht sofortigen Anwendung sollte die Zubereitung unter kontrollierten und validierten aseptischen Bedingungen erfolgen. Die Aufbewahrungszeit und Aufbewahrungsbedingungen vor der Anwendung fallen in die Verantwortung des Anwenders. Ein Zeitraum von 48 Stunden bei 2-8 °C und weitere 8 Stunden bei 30 °C in indirektem Tageslicht sollte normalerweise nicht überschritten werden.
Besondere Lagerungshinweise
Im Kühlschrank (2-8 °C) lagern. Nicht einfrieren. Den Behälter im Umkarton aufbewahren, um den Inhalt vor Licht zu schützen. Ausser Reichweite von Kindern aufbewahren.
Hinweise für die Handhabung
MabThera subkutan ist eine klare bis opalisierende, farblose bis gelbliche Flüssigkeit, die in sterilen, pyrogenfreien Durchstechflaschen ohne Konservierungsmittel zum einmaligen Gebrauch zur Verfügung gestellt wird. Für die Verabreichung von MabThera subkutan sind sterile Nadeln und Spritzen zu verwenden.
MabThera subkutan Lösung (sobald von der Durchstechflasche in die Spritze überführt) ist physikalisch und chemisch für 48 Stunden bei 2-8 °C anschliessend 8 Stunden bei 30 °C in indirektem Tageslicht stabil.
Die folgenden Punkte sollten beim Umgang mit und der Entsorgung von Spritzen und anderen spitzen oder scharfen Medizinutensilien strikte Beachtung finden:
·Nadeln und Spritzen sollten nie mehrfach verwendet werden.
·Alle Nadeln und Spritzen müssen in einem durchstichsicheren Entsorgungsbehälter verwahrt werden.
Nach Therapieabschluss oder Verfall sind nicht verwendete Arzneimittel-Reste nach den geltenden lokalen Vorschriften zu entsorgen.
|