Sonstige HinweiseInkompatibilitäten
Das Arzneimittel darf nicht mit anderen pharmazeutischen Produkten gemischt werden.
Aufbewahrung
Dieses Arzneimittel darf ab dem Zeitpunkt der Kalibrierung höchstens 12 Stunden und nach dem ersten Gebrauch höchstens 8 Stunden aufbewahrt werden.
Das Arzneimittel darf nur bis zu dem auf der Packung nach der Angabe «Expiration/Ablauf» bezeichneten Zeitpunkt verwendet werden. Die Zubereitung enthält kein Konservierungsmittel und ist unmittelbar innerhalb der auf der Packung aufgedruckten Frist zu verwenden.
Das Verfalldatum und die Haltbarkeitsdauer sind auf der Originalverpackung und auf jeder Durchstechflasche angegeben.
Besondere Lagerungshinweise
Dieses Arzneimittel muss in seiner Originalverpackung bei einer Temperatur von höchstens 25 °C gelagert werden.
Zur Dauer der Lagerung des Medikaments, siehe Rubrik «Aufbewahrung».
Die Lagerung muss gemäss den nationalen Vorschriften bezüglich radioaktiver Produkte erfolgen.
Hinweise für die Handhabung
Allgemeine Warnhinweise
Radiopharmazeutischen Produkte dürfen nur durch autorisierte Personen und in zugelassenen Bereichen in Empfang genommen, gehandhabt und verabreicht werden. Ihr Empfang, ihre Lagerung, ihre Verwendung, ihr Transport und ihre Entsorgung unterstehen nationalen Vorschriften und/oder den geeigneten Zulassungen der zuständigen Behörden.
Die radiopharmazeutischen Produkte müssen so vorbereitet werden, dass sie sowohl den Normen des Strahlenschutzes als auch der pharmazeutischen Qualität genügen. Es müssen geeignete aseptische Bedingungen geschaffen werden.
Die Anwendung von radiopharmazeutischen Produkten bringt durch die äussere Strahlung oder durch die Kontaminierung durch Urin, Erbrochenes usw. Risiken für andere Personen mit sich. Es müssen Massnahmen zum Strahlenschutz gemäss den nationalen Vorschriften getroffen werden.
Entsorgung
Dieses Arzneimittel enthält keine Konservierungsstoffe, alle Überreste der Lösung müssen entsorgt werden. Die Entsorgung der radioaktiven Abfälle muss gemäss den Schweizerischen Vorschriften (Strahlenschutzverordnung, StSV SR 814.501) erfolgen.
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