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Limitation to Spravato:

Spravato
SPRAVATO wird nach Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes zur Behandlung von Erwachsenen im Alter von 18 bis und mit 74 Jahren mit einer schweren therapieresistenten Episode einer Major Depression, die nach mindestens 2 verschiedenen Antidepressiva und 1 Augmentationsversuch (mit Lithium oder einem atypischen Antipsychotikum) weiterhin Episoden einer Major Depression aufweisen mit einem CGI-S Wert von ≥5 und bei denen eine interventionelle Therapie, wie die Elektrokonvulsionstherapie (EKT), zurzeit nicht angezeigt ist, vom Patienten abgelehnt wird oder die Patienten keinen Zugang zu einer solchen Therapie haben, in Kombination mit einem oralen Antidepressivum, vergütet. Vor Beginn der Behandlung muss der Schweregrad der depressiven Störung mit einem Wert auf der Clinical Global Impression Scale (CGI-S) von ≥5 bestätigt werden.
Die initiale Kostengutsprache wird für einen Zeitraum von 4 Wochen erteilt. Bei einem anhaltenden, nachgewiesenen Ansprechen nach 4 Wochen entsprechend einer Verbesserung des CGI-S um ≥2 Punkte bei 2 Beurteilungen innerhalb der Behandlungswochen 3 und 4 kann die Kostengutsprache um 3 Monate verlängert werden. Danach kann die Kostengutsprache bei weiter anhaltendem, nachgewiesenem Ansprechen noch maximal zweimal um je 3 Monate verlängert werden. SPRAVATO wird maximal während 10 Monaten vergütet.
Die Verschreibung von SPRAVATO erfolgt ausschliesslich durch Fachärzte der Psychiatrie und Psychotherapie an vom BAG definierten Zentren, bei denen es sich um Institutionen mit einem kantonalen Leistungsauftrag für die psychiatrische Versorgung von Erwachsenen handelt (Liste siehe http://www.bag.admin.ch/sl-ref).

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