Wann darf Unguentolan nicht angewendet werden?Unguentolan darf bei bekannter Unverträglichkeit gegenüber dem Wirkstoff Lebertran oder einem der Hilfsstoffe gemäss Zusammensetzung (z.B. das Konservierungsmittel) nicht angewendet werden.
Bei Infektionsgefahr (z.B. ausgedehnte Verbrennungen, entzündete Wunden, stark verschmutzte Wunden, tiefe Wunden, Bisswunden, Stichwunden) darf Unguentolan nicht angewendet werden. Dort besteht die Gefahr einer Blutvergiftung oder einer möglichen Komplikation durch Wundstarrkrampf (Tetanus).
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