Wann darf Synalar-N nicht angewendet werden?Synalar-N darf bei Hauterkrankungen, die in erster Linie durch Bakterien, Pilze oder Viren verursacht sind, nicht eingesetzt werden. Verwenden Sie Synalar-N nicht bei offenen Wunden und eitrigen Entzündungen (wie z.B. Furunkel, Abszessen und Akne), bei einer Herpesinfektion (z.B. Fieberbläschen), Hauttuberkulose oder Impfreaktion. Es sollen keine sogenannten Okklusivverbände (luftdichtes Abdecken des behandelten Hautareals, z.B. mit einer Folie) angelegt werden. Synalar-N sollte nicht auf grössere Hautflächen (mehr als 1⁄5 der Körperoberfläche) aufgetragen werden. Beides würde zu einer unerwünschten, übermässigen Aufnahme von Wirkstoffen durch die Haut in den Organismus führen. Synalar-N darf nicht angewendet werden bei Schwangerschaft und während der Stillzeit.
Synalar-N sollte nicht im Gehörgang bei Patienten oder Patientinnen mit perforiertem (verletztem) Trommelfell angewendet werden.
Synalar-N darf nicht am Auge, im Augenbereich und nicht bei bestimmten Hauterkrankungen im Gesicht (periorale Dermatitis, Rosacea) angewendet werden.
Synalar-N darf wann immer möglich nicht im Gesicht und der Genitalregion angewendet werden. Bleibende störende Verdünnung der Haut kann die Folge sein.
Bei erwiesener Unverträglichkeit gegenüber den Wirkstoffen (Fluocinolonacetonid, Neomycinsulfat) oder einem Bestandteil der Synalar-N Creme (z.B. Methyl-/Propyl-parahydroxybenzoat, Cetyl-/Stearylalkohol, Propylenglycol) oder Salbe (z.B. Propylenglycol, Wollwachs) darf das entsprechende Arzneimittel nicht angewendet werden.
Nicht geeignet ist Synalar für Säuglinge und Kleinkinder sowie Kinder unter vier Jahren.
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