Darf Parlodel während einer Schwangerschaft oder in der Stillzeit eingenommen werden?Wenn Sie schwanger sind, bei Kinderwunsch oder wenn Sie Ihr Kind stillen, sollten Sie vorsichtshalber auf Arzneimittel verzichten. Für Parlodel gilt, dass Sie, sobald eine Schwangerschaft erkannt wird, Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin informieren sollten, der/die über Weiterführung oder Abbruch der Behandlung entscheiden wird. Falls er bzw. sie aus zwingenden Gründen entscheidet, dass die Behandlung weitergeführt wird, beeinflusst dies nach bisherigen Erfahrungen weder den Verlauf noch den Ausgang der Schwangerschaft.
Wenn Sie an einer Geschwulst der Hirnanhangdrüse leiden und schwanger werden sollten, wird Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin die Behandlung besonders sorgfältig überwachen. Beim Auftreten starker oder anhaltender Kopfschmerzen oder von Sehstörungen müssen Sie unverzüglich Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin benachrichtigen.
Da Parlodel die Milchbildung hemmt, sollte es stillenden Müttern nicht verabreicht werden, es sei denn, der Arzt bzw. die Ärztin hat aus medizinischen Gründen ein solches Vorgehen festgelegt.
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