Wann darf PK-Merz nicht eingenommen werden?PK-Merz Filmtabletten dürfen nicht eingenommen werden von Patienten und Patientinnen mit:
·Überempfindlichkeit gegenüber Amantadinverbindungen oder einem der anderen Bestandteile des Arzneimittels. PK-Merz Filmtabletten enthalten den Azofarbstoff Gelborange S (E 110). Patientinnen und Patienten, die auf Azofarbstoffe, Acetylsalicylsäure sowie Rheuma- und Schmerzmittel (Prostaglandinhemmer) überempfindlich reagieren, dürfen PK-Merz Filmtabletten daher nicht anwenden.
·Schwerer Herzmuskelschwäche und bestimmten anderen Erkrankungen des Herzmuskels (Kardiomyopathien, Myokarditiden)
·Langsamem Herzschlag (unter 55 Schläge pro Minute)
·Bestimmten Veränderungen im EKG (Elektrokardiogramm)
·Fällen einer bestimmten angeborenen Veränderung im EKG (sogenanntes QT-Syndrom) bei einem leiblichen Verwandten
·Vorgeschichte von Störungen der Herzschlagfolge (Herzrhythmusstörungen)
·einem zu niedrigen Kalium- oder Magnesiumspiegel im Blut.
PK-Merz Filmtabletten dürfen nicht angewendet werden
·in Kombination mit gewissen Arzneimitteln, die bestimmte Veränderungen im EKG verursachen (QT-Verlängerungen). Dazu gehören beispielsweise gewisse Antiarrhythmika (mit Wirkstoffen wie Chinidin, Amiodaron, Sotalol), bestimmte Arzneimittel zur Behandlung von psychischen Störungen (mit Wirkstoffen wie Thioridazin, Chlorpromazin, Haloperidol, Pimozid), Arzneimittel gegen Depressionen (z.B. mit dem Wirkstoff Amitriptilin), bestimmte Antibiotika (mit Wirkstoffen wie Erythromycin, Clarithromycin) und gewisse Arzneimittel zur Behandlung von Pilzerkrankungen.
·bei vorbestehenden oder bestehenden Erregungs- und Verwirrtheitszuständen.
·bei grünem Star (Engwinkelglaukom).
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