Wann darf Gynoflor nicht angewendet werden?Gynoflor darf in folgenden Fällen nicht angewendet werden:
bei bekanntem bestehenden oder früher aufgetretenem Brustkrebs oder einem entsprechenden Verdacht,
bei bekanntem bestehendem oder früher aufgetretenem hormonabhängigem Tumor, z.B. Krebs der Gebärmutterschleimhaut oder entsprechendem Verdacht,
bei nicht behandelter, anormaler Verdickung der Gebärmutterschleimhaut (Endometriumhyperplasie),
bei starken eitrigen Scheidenentzündungen,
bei Blutungen aus der Scheide, deren Ursache unbekannt ist,
bei bekanntem bestehenden oder früher aufgetretenen Blutgerinnseln in den Beinvenen (tiefe Venenthrombose) oder in der Lunge (Lungenembolie),
bei Blutgerinnungsstörungen,
bei bekannten oder bestehenden oder früher aufgetretenen Herzerkrankungen (Schmerzen in der Brust [Angina pectoris] oder Herzinfarkt),
bei früher aufgetretenem Schlaganfall,
bei bekannten oder früher bestehenden oder früher aufgetretenen Störungen der Leberfunktion, die zu anormalen Leberwerten führen,
bei Porphyrie (seltene Stoffwechselerkrankung),
bei Überempfindlichkeit gegen einen der in Gynoflor enthaltenen Substanzen,
bei Mädchen vor der ersten Monatsblutung.
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