Wann darf Mirena nicht angewendet werden?In folgenden Situationen darf Mirena nicht angewendet werden:
·bei angeborenen oder erworbenen Anomalien der Gebärmutter und des Gebärmutterhalses (einschliesslich Gebärmutterpolypen),
·bei bestehenden oder wiederkehrenden Entzündungen des unteren Beckens,
·bei Gebärmutterentzündung nach einer Entbindung,
·im Falle einer mit Fieber und Schmerzen einhergehenden Fehlgeburt in den vergangenen drei Monaten,
·bei Infektionen des unteren Genitaltraktes und des Gebärmutterhalses,
·bei Progestogen-abhängigen Tumoren,
·bei Nachweis oder Verdacht auf Tumorerkrankungen des Gebärmutterhalses oder der Gebärmutter (einschliesslich Zellveränderungen am Gebärmutterhals),
·bei ungeklärten Blutungen aus der Scheide,
·bei Anwendung von Arzneimitteln, die das Immunsystem unterdrücken, und wenn sonst eine erhöhte Anfälligkeit für Infektionen besteht,
·bei akuten Lebererkrankungen und Lebertumoren,
·bei bestehender oder vermuteter Schwangerschaft,
·bei Überempfindlichkeit gegen Levonorgestrel oder einen Bestandteil von Mirena.
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