Was ist ferner zu beachten?Bonviva 150 mg darf nicht über 30 °C aufbewahrt werden und muss ausserhalb der Reichweite von Kindern gelagert werden.
Das Arzneimittel darf nur bis zu dem auf dem Behälter mit «EXP» bezeichneten Datum verwendet werden.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihr Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin. Diese Personen verfügen über die ausführliche Fachinformation.
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