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Consumerinfo for Votum® Plus:A. Menarini GmbH
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Wann darf Votum Plus nicht eingenommen werden?

Votum Plus darf nicht eingenommen werden:
·Bei Allergie (Überempfindlichkeit) gegenüber Olmesartanmedoxomil oder Hydrochlorothiazid, einem der sonstigen Bestandteile der Filmtabletten oder gegenüber Substanzen, die von Sulfonamiden abgeleitet sind,
·Wenn Sie Diabetes mellitus oder eine eingeschränkte Nierenfunktion haben und mit einem blutdrucksenkenden Arzneimittel, das Aliskiren enthält, behandelt werden,
·Wenn Sie schwanger sind (siehe „Darf Votum Plus während einer Schwangerschaft oder in der Stillzeit eingenommen werden?“),
·Bei schwerer Einschränkung der Nierenfunktion,
·Bei nicht therapierbarer Erniedrigung des Kaliums (Hypokaliämie) und des Natriums (Hyponatriämie) im Serum,
·Bei nicht therapierbarer Erhöhung des Kalziums (Hyperkalzämie) im Serum,
·Bei Gicht, Nierensteinen (Uratsteinen),
·Bei Abflussstörungen der Gallenflüssigkeit aus der Gallenblase durch Verengung der Gallengänge z.B. durch Gallensteine, bei mässigen (Votum Plus 40 mg/12,5 mg und 40 mg/25 mg) oder schweren Leberproblemen (alle Dosierungsstärken) oder einer gelben Verfärbung der Haut und Augen (Gelbsucht),
·Wenn bei Ihnen früher anlässlich der Einnahme eines blutdrucksenkenden Arzneimittels Schwellungen im Gesicht, an Lippen und Rachen auftraten oder Sie an einer vererbten Störung des Immunsystems leiden, welche solche Schwellungen verursachen (sog. Angioödem).

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