Wann darf Kaletra nicht eingenommen werden?Kaletra darf nicht eingenommen werden,
wenn Sie überempfindlich gegenüber Lopinavir, Ritonavir oder einem der sonstigen Bestandteile von Kaletra sind;
wenn Sie schwere Leberfunktionsstörungen haben;
wenn Sie zur Zeit eines der folgenden Arzneimittel einnehmen:
-Astemizol oder Terfenadin (üblicherweise zur Behandlung allergischer Symptome, dieses Arzneimittel könnte ohne Verschreibung erhältlich sein);
-Alfuzosin (zur Behandlung von Prostatabeschwerden);
-Colchicin bei Patienten mit Nieren- oder Leberfunktionsstörung
-Elbasvir/Grazoprevir;
-Fusidinsäure (zur Behandlung von Infektionen);
-Midazolam, Triazolam (zur Behandlung von Angstzuständen und/oder Schlafstörungen);
-Pimozid (zur Behandlung von Schizophrenie);
-Quetiapin (zur Behandlung von Schizophrenie, unipolarer Depression und einer bipolaren Störung);
-Cisaprid (zur Behandlung von bestimmten Magenproblemen);
-Ergotamin, Dihydroergotamin, Ergometrin und Methylergometrin (zur Behandlung von Kopfschmerzen);
-Rifampicin (zur Behandlung von Tuberkulose);
-Amiodaron, Dronedaron (zur Behandlung von Herzrhythmusstörungen);
-Flecainid und Propafenon (Herzmedikamente);
-Vardenafil (Mittel bei erektiler Dysfunktion).
Patienten, die Kaletra einnehmen, dürfen keine Arzneimittel oder andere Produkte einnehmen, die Johanniskraut (Hypericum perforatum) enthalten, da dies die erforderliche Wirkung von Kaletra beeinträchtigen kann.
Kaletra Sirup ist wegen seines Gehalts an Propylenglykol kontraindiziert bei Kindern unter 6 Monaten, Schwangeren, Patientinnen und Patienten mit Leber- oder Niereninsuffizienz und bei Patientinnen und Patienten, welche mit Disulfiram oder Metronidazol behandelt werden.
Sollten Sie gegenwärtig eines dieser Arzneimittel einnehmen, bitten Sie Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin, Sie während der Einnahme von Kaletra auf ein anderes Arzneimittel umzustellen.
|