Wann darf Lenzetto nicht angewendet werden?Lenzetto darf nur nach einer ärztlichen Untersuchung angewendet werden.
Lenzetto darf nicht angewendet werden:
wenn Sie an Brustkrebs leiden oder bei Ihnen ein solcher Verdacht besteht,
wenn Sie an Gebärmutterkrebs leiden oder bei Ihnen ein solcher Verdacht besteht,
bei einer unbehandelten Volumenzunahme der Gebärmutterschleimhaut,
wenn Sie ungeklärte vaginale Blutungen haben,
wenn Sie an schweren Erkrankungen der Blutgefässe leiden oder gelitten haben, die auf Blutgerinnselbildung beruht (Venenthrombose, Lungenembolie, Schlaganfall, Herzinfarkt), oder ein erhöhtes Risiko dafür haben,
bei Lebertumoren (auch in der Familiengeschichte),
wenn Sie an einer schweren Erkrankung der Leber leiden oder gelitten haben,
wenn Sie an einer bestimmten Stoffwechselerkrankung leiden (Porphyrie),
wenn Sie schwanger sind oder glauben schwanger zu sein,
wenn Sie stillen,
wenn Sie früher einmal ungewöhnlich oder allergisch auf Östrogene oder einen anderen Bestandteil der Lösung reagiert haben (siehe «Was ist in Lenzetto enthalten?»).
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