Welche Nebenwirkungen kann Zutectra haben?Informieren Sie sofort Ihren Arzt/Ihre Ärztin, wenn Sie eine der folgenden Nebenwirkungen bei sich bemerken:
Hautausschlag, Juckreiz, pfeifende Atmung, Atemnot, Schwellungen der Augenlider, des Gesichts, der Lippen, Kehle oder Zunge, niedriger Blutdruck, beschleunigter Puls
Dies können Zeichen einer allergische Reaktion (Überempfindlichkeitsreaktion) oder einer schweren allergische Reaktion (anaphylaktischer Schock) sein.
Folgende Nebenwirkungen sind unter Behandlung mit Zutectra berichtet worden:
Häufig (kann bi szu 1von 10 Anwender betreffen)
·Reaktionen an der Einstichstelle: Schmerzen, Nesselausschlag (Urtikaria) an der Injektionsstelle, Hämatom (Bluterguss unter der Haut), Hautrötung.
Gelegentlich (kann bis zu 1 von 100 Anwender betreffen)
·Kopfschmerzen
·Oberbauchschmerzen (zwischen Brustkorb und Bauchnabel).
Darüber hinaus sind in Einzelfällen die folgenden Reaktionen berichtet worden:
·Müdigkeit (Erschöpfung)
·hoher Blutdruck (Hypertonie)
·Entzündung des Nasen-Rachen-Raumes (Nasopharyngitis)
·Muskelkrämpfe
·allergische Reaktionen (Überempfindlichkeit)
·abnormaler Herzschlag (Palpitationen), Herzbeschwerden
·Juckreiz (Pruritus), Ausschlag
·Schmerzen im Mund- und Rachenraum
Bei anderen Präparaten aus Immunglobulin vom Menschen sind ausserdem folgende Symptome beobachtet worden:
Schüttelfrost, Kopfschmerzen, Schwindel, Fieber, Erbrechen, leichte Überempfindlichkeitsreaktionen (allergische Reaktionen), Übelkeit (Brechreiz), Gelenkschmerzen, niedriger Blutdruck sowie leichte Rückenschmerzen.
Folgende Reaktionen an der Einstichstelle können auftreten:
Schwellung, Schmerzempfindlichkeit, Rötung, Verhärtung der Haut, örtliche Erwärmung, Juckreiz, Bluterguss und Hautausschlag.
Sie müssen sich während der gesamten Injektion aufmerksam beobachten und auf das Auftreten jeglicher Symptome achten. Bei Auftreten jeglicher Nebenwirkungen im Zusammenhang mit der Injektion, brechen Sie die Injektion ab und sprechen Sie sofort mit Ihrem Arzt.
Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, die hier nicht beschrieben sind, sollten Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin informieren.
|