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Consumerinfo for Telmisartan-Mepha, Tabletten:Mepha Pharma AG
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Wann darf Telmisartan-Mepha nicht angewendet werden?

Telmisartan-Mepha darf nicht eingenommen werden, wenn Sie überempfindlich oder allergisch sind gegen Telmisartan oder einen anderen Tablettenbestandteil oder wenn Sie wegen einer seltenen Erbkrankheit (Fruktose-Intoleranz) Sorbitol nicht vertragen.
Wenn Sie schwanger sind, dürfen Sie Telmisartan-Mepha nicht einnehmen.
Wenn Sie während der Einnahme dieses Arzneimittels schwanger werden, müssen Sie umgehend Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin verständigen. Informieren Sie Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin auch, wenn Sie eine Schwangerschaft planen. Dies ist deshalb wichtig, weil Arzneimittel mit dieser Art von Wirkung bei Einnahme nach dem dritten Schwangerschaftsmonat schwere Schädigungen bei dem sich entwickelnden Kind hervorrufen können. Wenn Sie stillen darf Telmisartan-Mepha ebenfalls nicht eingenommen werden.
Weiter darf Telmisartan-Mepha nicht angewendet werden bei starken Leberfunktionsstörungen, bei Gallenstauung und wenn Sie an einer Gallenwegsobstruktion (Abflussstörungen der Gallenflüssigkeit aus der Gallenblase) leiden.
Falls früher anlässlich der Einnahme eines blutdrucksenkenden Arzneimittels Schwellungen im Gesicht, an Lippen, Zunge oder im Rachen (Schluck- oder Atembeschwerden) auftraten, dürfen Sie Telmisartan-Mepha nicht einnehmen.
Falls Sie ein blutdrucksenkendes Arzneimittel mit dem Wirkstoff Aliskiren einnehmen und an Diabetes mellitus (Typ 1 oder Typ 2) oder an eingeschränkter Nierenfunktion leiden.
Telmisartan-Mepha darf bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren nicht verabreicht werden.

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