Wann darf Tramadol-Paracetamol-Mepha nicht eingenommen werden?Tramadol-Paracetamol-Mepha darf nicht eingenommen werden:
-Bei einer bekannten Überempfindlichkeit gegenüber Tramadol, anderen opioidähnlichen Arzneimitteln (wie z.B. Codein) und/oder Paracetamol. Eine solche Überempfindlichkeit äussert sich z.B. durch Asthma, Atemnot, Kreislaufbeschwerden, Schwellungen der Haut und Schleimhäute oder Hautausschläge (Nesselfieber).
-Bei akuten Vergiftungen mit Alkohol, Schlafmitteln, Schmerzmitteln oder Psychopharmaka (Arzneimittel mit Wirkungen auf Stimmungslage und Gefühlsleben).
-Wenn Sie Monoaminooxidasehemmer (MAO-Hemmer: Arzneimittel zur Behandlung von Depressionen oder von Parkinson-Erkrankung) einnehmen oder in den letzten 14 Tagen eingenommen haben.
-Wenn Sie schwere Leber- oder Nierenprobleme haben.
-Wenn Sie an Epilepsie leiden oder in der Vergangenheit Krampfanfälle hatten, oder wenn bei Ihnen ein bekanntes Risiko für Krampfanfälle besteht (beispielsweise Kopftrauma, Alkohol- und Drogenentzug, Entzündungen des zentralen Nervensystems).
-Bei einer erblichen Leberstörung (sogenannte Meulengracht-Krankheit).
-Als Ersatztherapie bei opioidabhängigen Patienten oder Patientinnen, da es die Entzugserscheinungen nicht verhindert.
-Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren.
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