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Consumerinfo for NovoEight®:Novo Nordisk Pharma AG
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Was ist ferner zu beachten?

·Ausser Reich- und Sichtweite von Kindern aufbewahren.
·Das Arzneimittel darf nur bis zum auf dem Behälter mit «EXP» bezeichneten Datum verwendet werden. Das aufgedruckte Datum bezieht sich auf den letzten Tag des jeweiligen Monats und ist auf der Faltschachtel und den Etiketten angegeben.
·Zum Schutz vor Licht in der Originalverpackung aufbewahren.
·Im Kühlschrank (2-8 °C) lagern.
·Nicht einfrieren.
Bevor das NovoEight-Pulver aufbereitet ist, kann es für einen Zeitraum von nicht mehr als 12 Monaten bei Raumtemperatur (bis zu 30 °C) aufbewahrt werden. Vermerken Sie bitte den Beginn der Aufbewahrung von NovoEight bei Raumtemperatur auf der Faltschachtel. Bewahren Sie NovoEight nicht wieder im Kühlschrank auf, nachdem Sie es bereits bei Raumtemperatur gelagert hatten.
Sobald Sie das NovoEight aufbereitet haben, sollte es unverzüglich verwendet werden. Wenn Sie die aufbereitete NovoEight-Lösung nicht sofort aufbrauchen können, kann sie in der Durchstechflasche mit nach wie vor aufgesetztem Durchstechflaschen-Adapter und Spritze bei Raumtemperatur (bis zu 30 °C) nicht länger als 4 Stunden bzw. im Kühlschrank bei 2-8 °C nicht länger als 24 Stunden aufbewahrt werden. Wenn es nicht unverzüglich verwendet wird, ist das Arzneimittel möglicherweise nicht mehr steril und könnte zu Infektionen führen. Lagern Sie die Lösung nicht ohne Rücksprache mit Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin.
Das Pulver in der Durchstechflasche muss weiss oder leicht gelblich sein. Verwenden Sie es nicht, wenn sich die Farbe verändert hat.
Die aufbereitete Lösung muss klar bis leicht opaleszierend sein. Verwenden Sie dieses Präparat nicht, wenn Sie bemerken, dass es trüb ist oder sichtbare Teilchen enthält.
Der Name und die Chargennummer des Präparates sollten nach jeder Verabreichung aufgezeichnet werden.
Entsorgen Sie Arzneimittel nie über das Abwasser oder den Hausmüll. Fragen Sie in Ihrer Apotheke nach, wie nicht mehr verwendete Arzneimittel zu entsorgen sind. Damit leisten Sie einen Beitrag zum Umweltschutz.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihr Arzt, Apotheker bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin. Diese Personen verfügen über die ausführliche Fachinformation.

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