Wann darf Digestodoron N nicht oder nur mit Vorsicht eingenommen werden?Nicht anwenden bei bekannter Überempfindlichkeit gegen Salicylate oder einen anderen Inhaltsstoff sowie bei Neugeborenen (0–27 Tage). Digestodoron N darf nicht eingenommen werden in den letzten 3 Monaten der Schwangerschaft sowie während der Stillzeit von Neugeborenen (0–27 Tage).
Verdauungsbeschwerden bei Säuglingen, Kleinkindern und Kindern unter 12 Jahren müssen ärztlich abgeklärt werden. Die Anwendung von Digestodoron N bei Kindern ab 28 Tagen bis 12 Jahren darf nur nach Rücksprache mit einem Arzt bzw. einer Ärztin erfolgen.
Bei Beschwerden, die länger als 7 Tage andauern, periodisch wiederkehren oder an Intensität zunehmen, bei Schwarzfärbung des Stuhls sowie bei Auftreten von Fieber, sollte eine ärztliche Abklärung erfolgen.
Bei schweren funktionellen Magen-Darm-Störungen (Reizdarm, Reizmagen), entzündlichen Erkrankungen von Dünn- und Dickdarm (Enteritis granulomatosa, Colitis ulcerosa) sowie bei Magen- und Zwölffingerdarm-Geschwüren ist das Arzneimittel nur nach Rücksprache mit dem Arzt bzw. der Ärztin anzuwenden. Es ersetzt nicht andere vom Arzt bzw. der Ärztin verordnete Medikamente.
Dieses Arzneimittel enthält 170mg Alkohol (Ethanol) pro 20 Tropfen, entsprechend 250mg/g (25% m/m). Die Menge in 20 Tropfen dieses Arzneimittels entspricht weniger als 5ml Bier oder 2ml Wein. Die geringe Alkoholmenge in diesem Arzneimittel hat keine wahrnehmbaren Auswirkungen.
Dieses Arzneimittel enthält Saccharose. Bitte nehmen Sie Digestodoron N erst nach Rücksprache mit Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin ein, wenn Ihnen bekannt ist, dass Sie unter einer Zuckerunverträglichkeit leiden. Kann schädlich für die Zähne sein.
Informieren Sie Ihren Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin, wenn Sie
- an anderen Krankheiten leiden,
- Allergien haben oder
- andere Arzneimittel (auch selbst gekaufte!) einnehmen.
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