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Consumer Informations OMIDA® Echinacea Globuli Omida AG OMIDA® Echinacea GlobuliWann werden OMIDA® Echinacea Globuli angewendet?Gemäss homöopathischem Arzneimittelbild können die OMIDA®EchinaceaGlobuli Was sollte dazu beachtet werden?Wenn Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Ärztin andere Arzneimittel verordnet hat, fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin, obOMIDA®EchinaceaGlobuligleichzeitig eingenommen werden dürfen. Wann dürfen OMIDA® Echinacea Globuli nicht oder nur mit Vorsicht eingenommen werden?OMIDA®EchinaceaGlobulidürfen bei Säuglingen nicht angewendet werden. Dürfen OMIDA® Echinacea Globuli während einer Schwangerschaft oder in der Stillzeit eingenommen werden?Aufgrund der bisherigen Erfahrungen ist bei bestimmungsgemässer Anwendung kein Risiko für das Kind bekannt. Systematische wissenschaftliche Untersuchungen wurden aber nie durchgeführt. Vorsichtshalber sollten Sie während der Schwangerschaft und Stillzeit möglichst auf Arzneimittel verzichten oder den Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. die Ärztin, Apothekerin oder Drogistin um Rat fragen. Wie verwenden Sie OMIDA® Echinacea Globuli?Falls vom Arzt bzw. von der Ärztin nicht anders verschrieben: 5 – 10 Globuli 3 – 4 mal täglich einnehmen, bei akutenBeschwerden bis zum Eintritt einer Besserung bis zu stündlich 5 – 10 Globuli einnehmen. Kinder bis 4 Jahre nachAnweisung des Arztes bzw. der Ärztin. Welche Nebenwirkungen können OMIDA® Echinacea Globuli haben?In seltenen Fällen können Überempfindlichkeitsreaktionen (Hautausschläge, Gesichtsschwellungen) auftreten. In diesenFällen ist das Präparat abzusetzen und ein Arzt bzw. eine Ärztin aufzusuchen. Was ist ferner zu beachten?Das Arzneimittel darf nur bis zu dem auf dem Behälter mit ‹‹EXP.›› bezeichneten Datum verwendet werden. Wo erhalten Sie OMIDA® Echinacea Globuli? Welche Packungen sind erhältlich?In Apotheken und Drogerien, ohne ärztliche Verschreibung. Zulassungsnummer55’553(Swissmedic) ZulassungsinhaberinOmida AG Diese Packungsbeilage wurde im Oktober 2005 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft.
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