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Consumer Informations Pflanzliches Arzneimittel Uriach Switzerland AG Pflanzliches ArzneimittelWas ist Sidroga Reizhustentee und wann wird er angewendet?Sidroga Reizhustentee enthält Malvenblätter (Käslikraut) in getrockneter und geschnittener Form. Den Malvenblättern werden traditionsgemäss entzündungshemmende und reizmildernde Eigenschaften zugeschrieben. Was sollte dazu beachtet werden?Sollte der Husten länger als sieben Tage andauern, ist ein Arzt bzw. eine Ärztin aufzusuchen und sind die Ursachen dafür abklären zu lassen. Wann darf Sidroga Reizhustentee nicht oder nur mit Vorsicht angewendet werden?Sidroga Reizhustentee darf nicht angewendet werden bei bekannter Überempfindlichkeit gegenüber Malve. Darf Sidroga Reizhustentee während einer Schwangerschaft oder in der Stillzeit angewendet werden?Aufgrund der bisherigen Erfahrungen ist bei bestimmungsgemässer Anwendung kein Risiko für das Kind bekannt. Systematische wissenschaftliche Untersuchungen wurden aber nie durchgeführt. Vorsichtshalber sollten Sie während der Schwangerschaft und Stillzeit möglichst auf Arzneimittel verzichten oder den Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. die Ärztin, Apothekerin oder Drogistin um Rat fragen. Wie verwenden Sie Sidroga Reizhustentee?Innerliche Anwendung: Erwachsene, Jugendliche und Kinder ab 2 Jahren trinken 3- bis 5-mal täglich vor, während oder nach den Mahlzeiten und abends vor dem Schlafengehen 1 Tasse Arzneitee. Welche Nebenwirkungen kann Sidroga Reizhustentee haben?Für Sidroga Reizhustentee sind bisher bei bestimmungsgemässem Gebrauch keine Nebenwirkungen beobachtet worden. Wenn Sie dennoch Nebenwirkungen beobachten, informieren Sie Ihren Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin. Was ist ferner zu beachten?Haltbarkeit Was ist in Sidroga Reizhustentee enthalten?1 Filterbeutel enthält: Wo erhalten Sie Sidroga Reizhustentee? Welche Packungen sind erhältlich?Dies ist ein freiverkäufliches Arzneimittel. Zulassungsnummer58488 (Swissmedic) ZulassungsinhaberinUriach Switzerland AG, 4310 Rheinfelden Diese Packungsbeilage wurde im Juli 2023 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft. |