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-68,25 mg Lactose-Monohydrat, Croscarmellose-Natrium (entsprechend 1,65 mg Natrium), mikrokristalline Cellulose, Maisstärke, Hypromellose 5 mPas, Hypromellose 15 mPas, Magnesiumstearat, hochdisperses Siliciumdioxid, Macrogol 1500, Eisenoxidgelb (E 172), Talkum, Titandioxid (E 171), Dimeticon, Macrogol-5-stearylether, Sorbinsäure (E 200).
- +Croscarmellose-Natrium (entsprechend 6,6 mg Natrium), mikrokristalline Cellulose, Hypromellose 6 mPas, Hypromellose 15 mPas, Magnesiumstearat, gefälltes Siliciumdioxid, Eisenoxidgelb (E 172), Eisenoxidrot (E 172), Talkum, Stearinsäure.
-Übliche Einzel- und Tagesdosierung, korrekte Einnahme 240 mg pro Tag aufgeteilt in zwei Gaben (morgens und abends).
- +Übliche Einzel- und Tagesdosierung, korrekte Einnahme 240 mg pro Tag als Einmalgabe.
-Zur Anwendung von Tebokan 120 bei Kindern und Jugendlichen liegen keine ausreichenden Untersuchungen vor. Tebokan 120 soll deshalb bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren nicht angewendet werden.
- +Zur Anwendung von Tebokan 240 bei Kindern und Jugendlichen liegen keine ausreichenden Untersuchungen vor. Tebokan 240 soll deshalb bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren nicht angewendet werden.
-Patienten mit der seltenen hereditären Galactose-Intoleranz, völligem Lactase-Mangel oder Glucose-Galactose-Malabsorption sollten dieses Arzneimittel nicht anwenden.
-Wirkung von Tebokan 120 auf andere Arzneimittel
- +Wirkung von Tebokan 240 auf andere Arzneimittel
-Wirkung anderer Arzneimittel auf Tebokan 120
- +Wirkung anderer Arzneimittel auf Tebokan 240
-Tierexperimentell ist mit dem in Tebokan 120 enthaltenen Spezialextrakt EGb 761® eine Verbesserung der Durchblutung (Mikrozirkulation, Fliesseigenschaft des Blutes) nachgewiesen.
- +Tierexperimentell ist mit dem in Tebokan 240 enthaltenen Spezialextrakt EGb 761® eine Verbesserung der Durchblutung (Mikrozirkulation, Fliesseigenschaft des Blutes) nachgewiesen.
-Das Arzneimittel darf nur bis zu dem auf dem Behälter mit „EXP“ bezeichneten Datum verwendet werden.
- +Das Arzneimittel darf nur bis zu dem auf dem Behälter mit «EXP» bezeichneten Datum verwendet werden.
-Blisterpackungen à 90 und 120 Stück (B)
- +Blisterpackungen à 30, 60, 90 und 120 Stück (B)
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