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Home - Information for professionals for Xofigo 1100 kBq/ml Ra-223-Dichlorid - Änderungen - 29.10.2021
40 Änderungen an Fachinfo Xofigo 1100 kBq/ml Ra-223-Dichlorid
  • -Wirkstoff: Radium Ra-223-Dichlorid.
  • -Hilfsstoffe: Acidum hydrochloridum, Natrii chloridum, Natrii citras, Aqua ad injectabilia.
  • -Spezifikation der gebrauchsfertigen Injektionslösung:
  • -Volumen: 6 ml Injektionslösung.
  • -Aussehen: klare, farblose Lösung.
  • -pH-Wert: 6,0-8,0.
  • -Galenische Form und Wirkstoffmenge pro Einheit
  • -Sterile wässrige Lösung zur Injektion. Ein Milliliter der verwendungsfertigen Lösung enthält am Referenzdatum 1100 kBq Radium als Radium Ra-223-Dichlorid, entsprechend 0,58 ng Radium-223. Radium liegt in der Lösung als freies Ion vor.
  • +Wirkstoffe
  • +Radium Ra-223-Dichlorid.
  • +Hilfsstoffe
  • +Acidum hydrochloridum, Natrii chloridum (38 mg), Natrii citras (43 mg), Aqua ad injectabilia.
  • +Der Natriumgehalt pro Durchstechflasche ist 26.4 mg.
  • +
  • +Andere Hinweise
  • +Xofigo enthält 0.2 mmol Natrium (entspricht 4.4 mg Natrium pro ml Lösung). Diese Menge entspricht 0.2% der für einen Erwachsenen empfohlenen maximalen täglichen Natriumaufnahme mit der Nahrung von 2 g.
  • -Schwangerschaft/Stillzeit
  • +Schwangerschaft, Stillzeit
  • -Störungen des Blut- und Lymphsystems
  • +Erkrankungen des Blutes und des Lymphsystems
  • -Gastrointestinale Störungen
  • +Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts
  • -Allgemeine Störungen, Störungen am Anwendungsort
  • +Allgemeine Erkrankungen und Beschwerden am Verabreichungsort
  • -Beschreibung ausgewählter Nebenwirkungen
  • +Beschreibung spezifischer unerwünschter Wirkungen
  • -Reaktionen an der Injektionsstelle
  • +Beschwerden am Verabreichungsort
  • -Postmarketing Erfahrungen
  • +Unerwünschte Wirkungen aus der Postmarketingphase
  • -Störungen des Blut- und Lymphsystems: Anämie
  • +Erkrankungen des Blutes und des Lymphsystems: Anämie.
  • +Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen nach der Zulassung ist von grosser Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses des Arzneimittels. Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert, jeden Verdacht einer neuen oder schwerwiegenden Nebenwirkung über das Online-Portal ElViS (Electronic Vigilance System) anzuzeigen. Informationen dazu finden Sie unter www.swissmedic.ch.
  • +Absorption
  • -Absorption/Bioverfügbarkeit
  • -Eingeschränkte Leberfunktion
  • +Leberfunktionsstörungen
  • -Eingeschränkte Nierenfunktion
  • +Nierenfunktionsstörungen
  • +Sicherheitspharmakologie
  • +Nach einmaliger Verabreichung von 497 bis 1100 kBq pro kg Körpergewicht (das 9- [Hund] bis 20-Fache [Ratte] der klinisch empfohlenen Dosis) wurden keine signifikanten Auswirkungen auf die lebenswichtigen Organsysteme (Herz-Kreislauf-System [Hund], Atmungsorgane oder Zentralnervensystem [Ratte]) beobachtet.
  • -In Toxizitätsstudien an Ratten wurden Befunde ermittelt, die vorallen auf einer strahlenbedingten Beeinträchtigung der Hämatopoiese und Osteogenese beruhen. Diese traten bei der Gabe von Radium Ra-223 Dichlorid in Dosierungen ab 22 kBq pro kg Körpergewicht auf.
  • +In Toxizitätsstudien an Ratten wurden Befunde ermittelt, die vorallem auf einer strahlenbedingten Beeinträchtigung der Hämatopoiese und Osteogenese beruhen. Diese traten bei der Gabe von Radium Ra-223 Dichlorid in Dosierungen ab 22 kBq pro kg Körpergewicht auf.
  • -Embryotoxizität/Reproduktionstoxizität
  • +Reproduktionstoxizität
  • -Fertilität
  • -In einigen Samenkanälchen von Hoden männlicher Ratten wurde nach einmaliger Gabe von ≥2270 kBq/kg Körpergewicht Radium-223-dichlorid (dem ≥41-fachen der klinisch empfohlenen Aktivität) eine geringfügige Anzahl abnormer Spermatozyten festgestellt. Ansonsten schienen die Hoden normal zu funktionieren und die Nebenhoden zeigten einen normalen Gehalt an Spermatozyten. In weiblichen Ratten wurden nach einzelner oder wiederholter Gaben von ≥359 kBq/kg Köpergewicht Radium-223-dichlorid (dem ≥6,5-fachen der klinisch empfohlenen Aktivität) Uteruspolypen (Endometriumstroma) beobachtet.
  • -Genotoxizität/Kanzerogenität
  • -Studien zum mutagenen und kanzerogenen Potenzial von Xofigo wurden nicht durchgeführt. Allgemein werden Radionuklide als genotoxisch und karzinogen betrachtet.
  • -Sicherheitspharmakologie
  • -Nach einmaliger Verabreichung von 497 bis 1100 kBq pro kg Körpergewicht (das 9- [Hund] bis 20-Fache [Ratte] der klinisch empfohlenen Dosis) wurden keine signifikanten Auswirkungen auf die lebenswichtigen Organsysteme (Herz-Kreislauf-System [Hund], Atmungsorgane oder Zentralnervensystem [Ratte] beobachtet.
  • +In einigen Samenkanälchen von Hoden männlicher Ratten wurde nach einmaliger Gabe von ≥2270 kBq/kg Körpergewicht Radium-223-dichlorid (dem ≥41-fachen der klinisch empfohlenen Aktivität) eine geringfügige Anzahl abnormer Spermatozyten festgestellt. Ansonsten schienen die Hoden normal zu funktionieren und die Nebenhoden zeigten einen normalen Gehalt an Spermatozyten. In weiblichen Ratten wurden nach einzelnen oder wiederholten Gaben von ≥359 kBq/kg Köpergewicht Radium-223-dichlorid (dem ≥6,5-fachen der klinisch empfohlenen Aktivität) Uteruspolypen (Endometriumstroma) beobachtet.
  • +Genotoxizität
  • +Studien zum mutagenen Potenzial von Xofigo wurden nicht durchgeführt. Allgemein werden Radionuklide als genotoxisch betrachtet.
  • +Kanzerogenität
  • +Studien zum kanzerogenen Potenzial von Xofigo wurden nicht durchgeführt. Allgemein werden Radionuklide als karzinogen betrachtet.
  • -Inkompatiblitäten
  • +Inkompatibilitäten
  • -Das Arzneimittel darf nur bis zu dem auf der Packung mit «EXP» bezeichnetem Datum verwendet werden.
  • +Das Arzneimittel darf nur bis zu dem auf der Packung mit «EXP» bezeichnetem Datum verwendet werden. Nicht über 30°C lagern. Die chemische und physikalische Stabilität wurde für 28 Tage bei 60°C gezeigt.
  • +Nicht zutreffend.
  • -Die Anwendung radioaktiver Stoffe am Menschen ist in der Schweiz durch die letzte Version der Strahlenschutzverordnung geregelt. Entsprechend ist für die Anwendung von Radiopharmazeutika nur autorisiert, wer über die erforderliche Bewilligung des Bundesamtes für Gesundheit verfügt. Um jede unnötige Bestrahlung von Patienten und Personal zu vermeiden, sind beim Umgang mit radioaktiven Stoffen sowie bei der Beseitigung radioaktiven Abfalls die Schutzvorkehrungen der oben erwähnten Verordnung und der Verordnung über den Umgang mit offenen radioaktiven Strahlenquellen zu beachten.
  • +Die Anwendung radioaktiver Stoffe am Menschen ist in der Schweiz durch die aktuell gültige Version der Strahlenschutzverordnung geregelt. Entsprechend ist für die Anwendung von Radiopharmazeutika nur autorisiert, wer über die erforderliche Bewilligung des Bundesamtes für Gesundheit verfügt. Um jede unnötige Bestrahlung von Patienten und Personal zu vermeiden, sind beim Umgang mit radioaktiven Stoffen sowie bei der Beseitigung radioaktiven Abfalls die Schutzvorkehrungen der oben erwähnten Verordnung und der Verordnung über den Umgang mit offenen radioaktiven Strahlenquellen zu beachten.
  • -Xofigo kann geringe Spuren von Actinium-227 (Halbwertszeit 21,77 Jahre) und Thorium-227 (Halbwertszeit 18,7 Tage) enthalten. Bei der Abfallentsorgung muss das Actinium-227 mitberücksichtigt werden. Die Abfälle sind auf geeignete Weise für 6 Monate ab Verfalldatum im Betrieb zu lagern, bis zum Abklingen des Radium-223 und möglicher Thorium-227 Spuren unter die Werte gemäss Anhang 2 der Strahlenschutzverordnung. Danach können die Abfälle bei Vorliegen einer entsprechenden Bewilligung für die Entsorgung von Actinium-227 via Abwasser unter Beachtung der Schweizer Gesetzesanforderungen entsorgt werden.
  • +Xofigo kann geringe Spuren von Actinium-227 (Halbwertszeit 21,77 Jahre) und Thorium-227 (Halbwertszeit 18,7 Tage) enthalten. Bei der Abfallentsorgung muss das Actinium-227 mitberücksichtigt werden. Die Abfälle sind auf geeignete Weise für 6 Monate ab Verfalldatum im Betrieb zu lagern, bis zum Abklingen des Radium-223 und möglicher Thorium-227 Spuren unter die Werte gemäss Artikel 24 und Anhang 7 der Strahlenschutzverordnung. Danach können die Abfälle bei Vorliegen einer entsprechenden Bewilligung für die Entsorgung von Actinium-227 via Abwasser unter Beachtung der Schweizer Gesetzesanforderungen entsorgt werden gemäss der entsprechenden Entsorgungsanweisung des BAG als flüssiger Abfall über das Abwasser oder als fester Abfall unter Beachtung der Schweizer Gesetzesanforderungen.
  • -Bei der Bestattung von Patienten, die kurz zuvor mit Xofigo behandelt worden waren, sind die Bestimmungen gemäss Art. 38 und Anhang 6 der Verordnung über den Umgang mit offenen radioaktiven Strahlenquellen einzuhalten. Bei der Kremation kann dies zu einer Wartefrist, abhängig von der injizierten Radium-223 Menge, führen (z.B. Wartefrist von ca. 25 Tagen von 4 MBq Radium-223). Der Patient muss vor der Therapie über die mögliche Wartezeit bei der Kremation informiert werden und sich damit einverstanden erklären.
  • +Bei der Bestattung von Patienten, die kurz zuvor mit Xofigo behandelt worden waren, sind die Bestimmungen gemäss Art. 56 und Anhang 4 der Verordnung des EDI über den Umgang mit radioaktivem Material einzuhalten. Bei der Kremation kann dies zu einer Wartefrist, abhängig von der injizierten Radium-223 Menge, führen (z.B. Wartefrist von ca. 25 Tagen von 4 MBq Radium-223). Der Patient muss vor der Therapie über die mögliche Wartezeit bei der Kremation informiert werden und sich damit einverstanden erklären.
  • -Juli 2019.
  • +Mai 2021
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