18 Änderungen an Patinfo Pulmozyme |
-Pulmozyme darf nur auf Verschreibung des Arztes oder der Ärztin angewendet werden.
- +Auf Verschreibung des Arztes oder der Ärztin.
-·andere Arzneimittel (auch selbstgekaufte!) einnehmen oder äusserlich anwenden (Externa)!
- +·andere Arzneimittel (auch selbst gekaufte!) einnehmen oder äusserlich anwenden.
-Systematische wissenschaftliche Untersuchungen wurden nie durchgeführt. Bei der Anwendung in der Schwangerschaft oder Stillzeit ist Vorsicht geboten.
- +Aufgrund der bisherigen Erfahrungen ist bei bestimmungsgemässer Anwendung kein Risiko für das Kind bekannt. Systematische wissenschaftliche Untersuchungen wurden aber nie durchgeführt. Vorsichtshalber sollten Sie während der Schwangerschaft und Stillzeit möglichst auf Arzneimittel verzichten oder den Arzt oder Apotheker bzw. die Ärztin oder Apothekerin um Rat fragen.
-Folgende Nebenwirkungen können gelegentlich bei der Anwendung von Pulmozyme auftreten: Rachen- oder Kehlkopfentzündungen, Veränderungen der Stimme (Heiserkeit), Hautausschläge, Bindehautentzündung des Auges, Hör- und Atemstörungen, Brustschmerzen, Fieber, Verschlechterung des Lungenfunktionstests.
-Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, die hier nicht beschrieben sind, sollten Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin informieren.
- +Folgende Nebenwirkungen können bei der Anwendung von Pulmozyme auftreten:
- +Sehr häufig (betrifft mehr als einen von 10 Anwendern)
- +Rachen- oder Kehlkopfentzündungen, Veränderungen der Stimme (Heiserkeit), Hautausschläge, Brustschmerzen.
- +Häufig (betrifft 1 bis 10 von 100 Anwendern)
- +Bindehautentzündung des Auges.
- +Gelegentlich (betrifft 1 bis 10 von 1000 Anwendern)
- +Hör- und Atemstörungen, Fieber, Verschlechterung des Lungenfunktionstests.
- +Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin. Dies gilt insbesondere auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Packungsbeilage angegeben sind.
-Bewahren Sie das Arzneimittel in der verschlossenen Originalpackung im Kühlschrank (2-8 °C) vor Licht geschützt und ausserhalb der Reichweite von Kindern auf.
-Das Arzneimittel darf in der verschlossenen Originalpackung nicht länger als 24 Stunden bei Zimmertemperatur (bis zu 30 °C) aufbewahrt werden. Nach dem Öffnen der Ampulle ist die Lösung für einen Vernebler sofort zu verwenden. Bei Trübung oder Verfärbung nicht mehr verwenden.
-Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihr Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin, welche über die ausführliche Fachinformation verfügen.
- +Aufbrauchfrist nach Anbruch
- +Nach dem Öffnen der Ampulle ist die Lösung für einen Vernebler sofort zu verwenden. Bei Trübung oder Verfärbung nicht mehr verwenden.
- +Lagerungshinweis
- +Im Kühlschrank (2-8 °C) lagern.
- +Den Behälter im Umkarton aufbewahren, um den Inhalt vor Licht zu schützen.
- +Ausser Reichweite von Kindern aufbewahren.
- +Das Arzneimittel darf in der verschlossenen Originalpackung nicht länger als 24 Stunden bei Zimmertemperatur (bis zu 30 °C) aufbewahrt werden.
- +Weitere Hinweise
- +Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihr Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin. Diese Personen verfügen über die ausführliche Fachinformation.
-1 Kunststoffampulle Pulmozyme enthält als Wirkstoff 2,5 mg Dornase alfa (rekombinierte humane Desoxyribonuklease I), in 2,5 ml wässriger Lösung für einen Vernebler.
- +Wirkstoffe
- +1 Kunststoffampulle Pulmozyme enthält 2,5 mg Dornase alfa (rekombinierte humane Desoxyribonuklease I), in 2,5 ml wässriger Lösung für einen Vernebler.
- +Hilfsstoffe
- +Natriumchlorid, Calciumchlorid, Wasser für Injektionszwecke.
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-In Apotheken, nur gegen ärztliche Verschreibung.
-Packungen mit 30 Kunststoffampullen zu 2,5 mg/ 2,5 ml (1,0 mg/ml).
- +In Apotheken nur gegen ärztliche Verschreibung.
- +Lösung für einen Vernebler: Packungen mit 30 Kunststoffampullen zu 2,5 mg/2,5 ml (1,0 mg/ml).
-Roche Pharma (Schweiz) AG, CH-4153 Reinach.
-Diese Packungsbeilage wurde im Juni 2014 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft.
- +Roche Pharma (Schweiz) AG, Basel.
- +Diese Packungsbeilage wurde im April 2021 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft.
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