Unerwünschte WirkungenSehr häufig (≥1/10)
häufig (≥1/100, <1/10)
gelegentlich (≥1/1000, <1/100)
selten (≥1/10'000, < 1/1000)
sehr selten (<1/10'000).
Bei sachgemässer Anwendung von Glucose-Infusionslösungen und bei Beachtung der Vorsichtsmassnahmen sind keine unerwünschten Wirkungen zu erwarten (siehe auch Kapitel «Überdosierung»).
Nebenwirkungen können auch im Zusammenhang mit dem Arzneimittel stehen, das der Lösung zugesetzt wurde. Die Wahrscheinlichkeit anderer Nebenwirkungen hängt vom jeweils zugesetzten Arzneimittel ab.
Beim Auftreten von Nebenwirkungen ist die Anwendung abzubrechen.
Erkrankungen des Immunsystems
Anaphylaxie und Überempfindlichkeit wurden berichtet.
Stoffwechsel- und Ernährungsstörungen
Die Verabreichung von Glucosum «Bichsel» kann zur Entstehung von Störungen des Flüssigkeitshaushalts (Hypervolämie) und Störungen des Elektrolythaushalts (Hypokaliämie, Hypomagnesiämie und Hypophosphatämie) führen. In Abhängigkeit vom klinischen Zustand des Patienten können hochprozentige Glucose-Infusionslösungen eine Diurese auslösen.
Bei der Anwendung der Infusionslösungen mit Glucose 20 % bis 50 % kann zusätzlich eine Hyperglykämie, eine Glucosurie oder ein hyperosmolares Koma auftreten (siehe auch Kapitel «Überdosierung»).
Häufig: Störungen des Elektrolythaushaltes und Hyperglykämie.
Gelegentlich: Hämodilution, Hypervolämie.
Erkrankungen der Haut und des Unterhautgewebes
Gelegentlich: Schwitzen.
Allgemeine Erkrankungen und Beschwerden am Verabreichungsort
Nebenwirkungen können im Zusammenhang mit der Anwendungstechnik stehen. Wie bei jeder längerfristigen Infusionstherapie kann es zu Venenreizungen und Thrombophlebitis in der Nähe der Infusionsstelle kommen.
Gelegentlich: Schüttelfrost, fiebrige Reaktion, Fieber, Infektion an der Einstichstelle.
Selten: Thrombophlebitis.
Untersuchungen
Gelegentlich: Glukosurie.
Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen nach der Zulassung ist von grosser Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses des Arzneimittels. Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert, jeden Verdacht einer neuen oder schwerwiegenden Nebenwirkung über das Online-Portal ElViS (Electronic Vigilance System) anzuzeigen. Informationen dazu finden Sie unter www.swissmedic.ch.
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