Dosierung/AnwendungDie Anwendung von BALVERSA soll nur unter der Anleitung von ärztlichem Personal mit Erfahrung in der Behandlung von Urothelkarzinomen durchgeführt werden.
Vor der Einnahme von BALVERSA müssen bei den Patienten bestimmte FGFR3-Alterationen durch einen validierten Test bestätigt werden (siehe Eigenschaften/Wirkungen – Klinische Wirksamkeit).
Übliche Dosierung (Erwachsene ≥18 Jahre)
Die empfohlene Anfangsdosis von BALVERSA beträgt 8 mg oral einmal täglich. Bei Erfüllung der Kriterien (siehe Dosierung/Anwendung – Dosisanpassung) kann die Dosis, je nach Serumphosphatkonzentration und arzneimittelbedingter Toxizität, individuell auf 9 mg täglich erhöht werden.
Anwendung
Die Filmtabletten sollten unzerteilt mit oder ohne Nahrung eingenommen werden. Falls es nach der Einnahme von BALVERSA zu Erbrechen kommt, sollte die nächste Dosis am folgenden Tag eingenommen werden.
Der Verzehr von Grapefruit oder Bitterorangen (Sevilla-Orangen) soll während der Behandlung mit BALVERSA aufgrund der starken CYP3A4-Hemmung vermieden werden.
Die Therapie sollte bis zum Auftreten einer Krankheitsprogression oder inakzeptabler Toxizität fortgesetzt werden.
Vergessene Einnahme
Wenn eine Dosis von BALVERSA vergessen wurde, kann sie so bald wie möglich am selben Tag nachgeholt werden. Am nächsten Tag muss BALVERSA wieder in der üblichen täglichen Dosierung eingenommen werden. Es dürfen keine zusätzlichen Filmtabletten eingenommen werden, um die versäumte Dosis auszugleichen.
Dosisanpassungen
Individuelle Auftitrierung aufgrund der Serumphosphatkonzentration und der arzneimittelbedingten Toxizität
Die Serumphosphatkonzentration (PO4) sollte zwischen 14 und 21 Tagen nach Beginn der Therapie bestimmt werden. Die Dosis sollte so bald wie möglich auf 9 mg täglich erhöht werden, wenn die Serumphosphatkonzentration (PO4) < 9,0 mg/dl beträgt und keine arzneimittelbedingte Toxizität auftritt (siehe Tabelle 2). Nach Tag 21 sollte der Serumphosphatspiegel nicht mehr als Grundlage für die Dosiserhöhung verwendet werden.
Dosisanpassung aufgrund unerwünschter Wirkungen/Interaktionen
Mögliche Dosisreduktionen und Massnahmen bei unerwünschten Wirkungen siehe Tabellen 1 bis 4.
Tabelle 1: BALVERSA Dosisreduktions-Schema
Dosis
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1. Dosisreduktion
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2. Dosisreduktion
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3. Dosisreduktion
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4. Dosisreduktion
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5. Dosisreduktion
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9 mg (drei Filmtabletten zu 3 mg)
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8 mg (zwei Filmtabletten zu 4 mg)
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6 mg (zwei Filmtabletten zu 3 mg)
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5 mg (eine Filmtablette zu 5 mg)
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4 mg (eine Filmtablette zu 4 mg)
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Abbruch
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8 mg (zwei Filmtabletten zu 4 mg)
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6 mg (zwei Filmtabletten zu 3 mg)
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5 mg (eine Filmtablette zu 5 mg)
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4 mg (eine Filmtablette zu 4 mg)
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Abbruch
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--
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Therapie einer Hyperphosphatämie
Eine Hyperphosphatämie ist eine zu erwartende, vorübergehende Laboranomalie von FGFR-Inhibitoren (siehe Pharmakodynamik). Die Phosphatkonzentration sollte monatlich überwacht werden. Bei erhöhten Phosphatkonzentrationen bei mit BALVERSA behandelten Patienten sind die Empfehlungen zur Dosisanpassung in Tabelle 2 zu beachten. Bei anhaltend erhöhten Phosphatkonzentrationen kann die zusätzliche Gabe eines nicht kalziumhaltigen Phosphatbinders (z.B. Sevelamercarbonat) in Betracht gezogen werden.
Tabelle 2: Empfohlene Dosisanpassungen aufgrund der Serumphosphatkonzentration bei der Anwendung von BALVERSA nach Auftitrierung
Serumphosphatkonzentration
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Therapie mit BALVERSAa
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< 6,99 mg/dl (< 2,24 mmol/l)
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BALVERSA mit der derzeitigen Dosis fortsetzen.
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7,00–8,99 mg/dl (2,25–2,90 mmol/l)
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BALVERSA Therapie fortsetzen. Einleitung einer Therapie mit einem Phosphatbinder, der zusammen mit Nahrung eingenommen wird, bis der Phosphatspiegel < 7,00 mg/dl beträgt. Bei einem anhaltenden Serumphosphatspiegel von ≥7,00 mg/dl über einen Zeitraum von 2 Monaten oder bei klinischer Notwendigkeit sollte eine Dosisreduktion vorgenommen werden.
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9,00–10,00 mg/dl (2,91–3,20 mmol/l)
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Therapie mit BALVERSA unterbrechen, bis der Serumphosphatspiegel wieder ≤7,00 mg/dl beträgt (wöchentliche Untersuchungen empfohlen). Einleitung einer Therapie mit einem Phosphatbinder, der zusammen mit Nahrung eingenommen wird, bis der Phosphatspiegel < 7,00 mg/dl beträgt. Wiederaufnahme der Therapie mit der gleichen Dosis. Bei einem anhaltenden Serumphosphatspiegel von ≥9,00 mg/dl über einen Zeitraum von 1 Monat oder bei klinischer Notwendigkeit sollte eine Dosisreduktion vorgenommen werden.
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> 10,00 mg/dl (> 3,20 mmol/l)
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Therapie mit BALVERSA unterbrechen, bis der Serumphosphatspiegel wieder < 7,00 mg/dl beträgt (wöchentliche Überwachung empfohlen). Wiederaufnahme der Therapie mit der zuerst reduzierten Dosis. Wenn der Serumphosphatspiegel für > 2 Wochen ≥10,00 mg/dl beträgt, sollte Erdafitinib dauerhaft abgesetzt werden. Behandlung der Symptome gemäss den klinischen Anforderungen.
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Signifikante Veränderung der Nierenfunktion gegenüber dem Ausgangswert oder Hypokalzämie des Grades 3 aufgrund von Hyperphosphatämie.
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BALVERSA sollte dauerhaft abgesetzt werden.
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a
Bei Phosphatkonzentrationen ≥5,5 mg/dl (1,75 mmol/l) ist die Phosphataufnahme auf 600–800 mg/Tag zu beschränken.
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Therapie von Augenkrankheiten
Vor Beginn der Therapie mit BALVERSA ist eine initiale augenärztliche Untersuchung durchzuführen, einschliesslich eines Amsler-Gitter-Tests, Fundoskopie, Sehschärfe und, falls verfügbar, einer optischen Kohärenztomographie (OCT). Die Behandlung mit BALVERSA sollte aufgrund der Erdafitinib-bedingten Toxizität, wie in Tabelle 3 beschrieben, abgesetzt oder modifiziert werden.
Tabelle 3: Empfehlungen für die Therapie von Augenerkrankungen mit BALVERSA
Einstufung des Schweregrads
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BALVERSA-Dosierungsmanagement
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Grad 1: Asymptomatisch oder leichte Symptome; nur klinische oder diagnostische Beobachtungen oder abnormer Amsler-Gitter-Test.
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Überweisung zu einer augenärztlichen Untersuchung (AU). Wenn innerhalb von 7 Tagen keine AU durchgeführt werden kann, die Therapie mit BALVERSA unterbrechen, bis eine AU durchgeführt werden kann. Wenn sich bei der AU keine Anzeichen von Augentoxizität zeigen, BALVERSA in der gleichen Dosis fortsetzen. Falls die AU eine Keratitis oder Netzhautanomalie zeigt (z.B. zentrale seröse Retinopathie (RCSa)) sollte die Therapie mit BALVERSA unterbrochen werden, bis die Beschwerden vollständig abgeklungen sind. Wenn die Beschwerden innerhalb von 4 Wochen nach der AU abklingen, die Therapie mit der nächstniedrigeren Dosis fortsetzen. Nach der erneuten Gabe von BALVERSA einen Monat lang alle 1–2 Wochen auf ein erneutes Auftreten überprüfen. Treten die Beschwerden nicht wieder auf, kann eine Dosiserhöhung in Erwägung gezogen werden.
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Grad 2: Mässige Abnahme der Sehschärfe; Einschränkung der altersgemässen Aktivitäten des täglichen Lebens (ADL, Alltagskompetenz).
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BALVERSA sofort absetzen und zu einer AU überweisen. Die Therapie mit BALVERSA sollte in der nächstniedrigeren Dosisstufe wieder aufgenommen werden. Wenn die AU eine Keratitis oder Netzhautanomalie zeigt (z.B. RCS), BALVERSA bis zum Abklingen absetzen. Wenn die Symptome innerhalb von 4 Wochen nach der AU vollständig abgeklungen sind, sollte die Therapie mit BALVERSA in der nächstniedrigen Dosis wieder aufgenommen werden. Nach der erneuten Gabe von BALVERSA einen Monat lang alle 1–2 Wochen auf ein erneutes Auftreten überprüfen.
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Grad 3: Schwer oder medizinisch signifikant, aber ohne unmittelbare Gefahr für die Sehkraft; Einschränkung der Aktivitäten des täglichen Lebens.
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BALVERSA sofort absetzen und zu einer AU überweisen. Wenn die Symptome innerhalb von 4 Wochen vollständig abgeklungen sind, sollte die Therapie mit BALVERSA in einer um 2 Dosisstufen niedrigeren Dosierung wieder aufgenommen werden. Einen Monat lang alle 1–2 Wochen auf ein erneutes Auftreten überprüfen. Bei Wiederauftreten der Symptome sollte ein dauerhaftes Absetzen in Betracht gezogen werden.
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Grad 4: Bedrohliche Folgen für das Sehvermögen; Erblindung (20/200 oder schlechter).
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BALVERSA dauerhaft absetzen. Bis zum vollständigen Abklingen oder zur Stabilisierung überwachen.
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a
RCS: Retinopathia centralis serosa (zentrale seröse Retinopathie)
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Dosisänderung bei anderen unerwünschten Wirkungen
Unter BALVERSA wurden Veränderungen der Nägel, der Haut und der Schleimhäute beobachtet. Beachten Sie die Empfehlungen zur Dosisanpassung in Tabelle 4.
Tabelle 4: Empfohlene Dosisanpassungen bei unerwünschten Nagel-, Haut- und Schleimhautreaktionen unter Anwendung von BALVERSA
Schweregrad der unerwünschten Wirkung
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BALVERSA
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Nagelerkrankung
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BALVERSA -Dosierungsmanagement
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Grad 1:
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Therapie mit der derzeitigen Dosis fortsetzen.
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Grad 2:
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Eine Unterbrechung der Therapie mit BALVERSA und eine Neubeurteilung in 1–2 Wochen sollte erwogen werden. Bei erstem Auftreten und Abklingen auf ≤ Grad 1 oder den Ausgangswert innerhalb von 2 Wochen, wieder mit der gleichen Dosis beginnen. Bei wiederholtem Auftreten oder wenn es mehr als 2 Wochen dauert, bis die Symptome auf ≤ Grad 1 oder den Ausgangswert zurückgehen, die Therapie mit einer um eine Stufe niedrigeren Dosis fortsetzen.
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Grad 3:
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Die Therapie mit BALVERSA unterbrechen und in 1–2 Wochen erneut beurteilen. Wenn die Symptome auf ≤ Grad 1 oder den Ausgangswert zurückgehen, die Therapie mit einer um eine Stufe niedrigeren Dosis fortsetzen.
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Grad 4:
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BALVERSA absetzen.
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Trockene Haut und Hauttoxizität
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Grad 1:
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Therapie mit der derzeitigen Dosis fortsetzen.
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Grad 2:
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Therapie mit der derzeitigen Dosis fortsetzen.
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Grad 3:
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Unterbrechen der Therapie mit BALVERSA (bis zu 28 Tage lang), mit wöchentlicher Neubeurteilung der klinischen Situation. Wenn die Symptome auf ≤ Grad 1 oder den Ausgangswert zurückgehen, die Therapie mit einer um eine Stufe niedrigeren Dosis fortsetzen.
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Grad 4:
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BALVERSA absetzen.
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Orale Mukositis
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Grad 1:
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Therapie mit der derzeitigen Dosis fortsetzen.
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Grad 2:
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Wenn bei dem Patienten andere mit dem Arzneimittel in Zusammenhang stehende unerwünschte Ereignisse vom Grad 2 auftreten, sollte eine Unterbrechung der Therapie mit BALVERSA in Betracht gezogen werden. Die Therapie mit BALVERSA sollte unterbrochen werden, wenn der Patient bereits länger als eine Woche symptomatisch behandelt wurde. Bei Unterbrechung der Therapie mit BALVERSA ist eine Neubeurteilung innerhalb von 2 Wochen vorzunehmen. Bei erstem Auftreten von Toxizität und Abklingen auf ≤ Grad 1 oder den Ausgangswert innerhalb von 2 Wochen, wieder mit der gleichen Dosis beginnen. Bei wiederholtem Auftreten oder wenn es mehr als 2 Wochen dauert, bis die Symptome auf ≤ Grad 1 oder den Ausgangswert zurückgehen, die Therapie mit einer um eine Stufe niedrigeren Dosis fortsetzen.
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Grad 3:
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Unterbrechen der Therapie mit BALVERSA und in 1–2 Wochen eine Neubeurteilung der klinischen Situation vornehmen. Wenn die Symptome auf ≤ Grad 1 oder den Ausgangswert zurückgehen, ist die Therapie mit einer um eine Stufe niedrigeren Dosis fortzusetzen.
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Grad 4:
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BALVERSA absetzen.
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Mundtrockenheit
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Grad 1:
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BALVERSA mit der derzeitigen Dosis fortsetzen.
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Grad 2:
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BALVERSA mit der derzeitigen Dosis fortsetzen.
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Grad 3:
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Unterbrechen der Therapie mit BALVERSA (bis zu 28 Tage lang), mit wöchentlicher Neubeurteilung der klinischen Situation. Wenn die Symptome auf ≤ Grad 1 oder den Ausgangswert zurückgehen, die Therapie mit einer um eine Stufe niedrigeren Dosis fortsetzen.
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Spezielle Dosierungsanweisungen
Patienten mit Leberfunktionsstörungen
Bei Patienten mit leichter oder mittelschwerer Leberfunktionsstörung ist keine Dosisanpassung erforderlich (siehe Pharmakokinetik). Es liegen nur begrenzte Daten von Patienten mit stark eingeschränkter Leberfunktion vor.
Patienten mit Nierenfunktionsstörungen
Aufgrund der populationsspezifischen pharmakokinetischen Analyse ist bei Patienten mit leichter oder mittelschwerer Nierenfunktionsstörung keine Dosisanpassung erforderlich (siehe Pharmakokinetik). Es liegen nur begrenzte Daten von Patienten mit stark eingeschränkter Nierenfunktion vor.
Ältere Patienten (65 Jahre und älter)
Im Allgemeinen wurde kein Unterschied in Bezug auf die Sicherheit oder Wirksamkeit zwischen älteren und jüngeren erwachsenen Patienten festgestellt. Bei älteren Patienten werden keine spezifischen Dosisanpassungen für notwendig erachtet (siehe klinische Wirksamkeit und Unerwünschte Wirkungen).
Pädiatrische Population (<18 Jahre)
Die Sicherheit und Wirksamkeit von Erdafitinib bei Kindern und Jugendlichen ist nicht erwiesen. Es liegen keine Daten vor.
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