Wann darf Freka-Clyss nicht angewendet werden?Freka-Clyss ist nur bei Notwendigkeit anzuwenden. Bei Übelkeit, Erbrechen, Magengeschwür, Dickdarmanomalien und akuter Niereninsuffizienz darf Freka-Clyss nicht verabreicht werden.
Wenn ein Einriss in der Schleimhaut des Mastdarms vorliegt (Fissur im Rektum oder Analkanal) darf Freka-Clyss wegen der Gefahr eines Durchbruchs nicht verabreicht werden.
Bei Säuglingen, Kleinkindern und Kindern unter 12 Jahren darf Freka-Clyss wegen der Gefahr schwerwiegender unerwünschter Wirkungen mit möglicherweise tödlichem Ausgang nicht verabreicht werden (siehe auch Hinweis unter «Wann ist bei der Anwendung von Freka-Clyss Vorsicht geboten?, Kinder»).
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