Wann darf Parlodel nicht angewendet werden?Parlodel darf nicht eingenommen werden, wenn während oder nach einer allfälligen Schwangerschaft Bluthochdruck festgestellt wird.
Parlodel darf nicht bei ungenügend kontrolliertem Bluthochdruck oder anderen schweren Herz-Kreislauferkrankungen, Erkrankungen der Herzkranzgefässe (Koronarkrankheit), Erkrankungen der Blutgefässe (insbesondere Verschlusskrankheiten der Arterien), bei starkem Zigarettenrauchen oder anderem Nikotinmissbrauch, bei schweren psychischen Störungen (Psychosen; auch in der Vorgeschichte), bei schweren Leberfunktionsstörungen oder Blutvergiftung sowie bei gleichzeitiger Anwendung von Mutterkornalkaloiden (enthalten in gewissen Arzneimitteln zur Behandlung einer Migräne oder eines erniedrigten Blutdrucks) verwendet werden.
Bei Magen- und Zwölffingerdarm-Geschwüren sowie Blutungen im Magen-Darm-Trakt.
Parlodel darf nicht angewendet werden, wenn eine Überempfindlichkeit gegenüber einem der Inhaltsstoffe von Parlodel, oder gegenüber anderen Mutterkornalkaloiden vorliegt
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