Wann ist bei der Anwendung von Azopt Augentropfensuspension Vorsicht geboten?Konsultieren Sie Ihren Arzt resp. Ihre Ärztin sofort, wenn sie Beschwerden oder Störungen der Augen bemerken, wie z.B. Rötung des Auges oder Schwellungen des Augenlids.
Falls Sie vermuten, dass Azopt Augentropfensuspension eine allergische Reaktion (z.B. Hautausschlag oder Juckreiz) verursacht, so unterbrechen Sie sofort die Anwendung und kontaktieren Ihren Arzt resp. Ihre Ärztin.
Bei Patienten mit bestehender Nierenfunktionsschwäche oder mit einem Risiko einer Nierenfunktionsschwäche soll Azopt wegen des Risikos einer metablischen Azidose mit Vorsicht verwendet werden.
Bei der Behandlung mit Azopt können Schläfrigkeit und Erinnerungsschwäche auftreten, was die Fähigkeit Fahrzeuge zu lenken oder Maschinen zu bedienen beeinträchtigen kann. Sollte es nach dem Eintropfen zu verschwommenem Sehen kommen, sollten Patienten mit der Teilnahme am Strassenverkehr oder mit dem Bedienen von Maschinen warten bis das Sehen wieder klar ist.
Azopt darf bei Personen unter 18 Jahren nicht angewendet werden, es sein denn, der Arzt hat es angewiesen.
Anwendung bei älteren Personen über 65 Jahre: Untersuchungen mit Azopt Augentropfensuspension haben gezeigt, dass die Wirksamkeit und Sicherheit bei jüngeren und älteren Patienten vergleichbar ist.
Falls Sie Probleme mit den Nieren oder mit der Leber haben oder früher gehabt haben, teilen Sie dies Ihrem Arzt resp. Ihrer Ärztin mit.
Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker resp. Ihre Ärztin oder Apothekerin auch, wenn Sie an anderen Krankheiten leiden, Allergien haben oder andere Arzneimittel (auch selbst gekaufte!) einnehmen oder solche am Auge anwenden.
Darf Azopt Augentropfensuspension während der Schwangerschaft oder in der Stillzeit angewendet werden?
Falls Sie schwanger sind, eine Schwangerschaft vermuten oder schwanger werden wollen, informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker resp. Ihre Ärztin oder Apothekerin. Dieser wird darüber entscheiden, ob Sie Azopt Augentropfensuspension anwenden dürfen.
Falls Sie Ihr Kind stillen oder stillen möchten, informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker resp. Ihre Ärztin oder Apothekerin. Diese werden darüber entscheiden, ob Sie Azopt Augentropfensuspension anwenden sollen.
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