Wann darf Echinaforce Resistenz - Erkältung Junior nicht oder nur mit Vorsicht eingenommen werden?Echinaforce Resistenz - Erkältung Junior darf nicht angewendet werden bei einer bekannten Überempfindlichkeit gegenüber einem der Inhaltsstoffe sowie Pflanzen aus der Familie der Korbblütler (Asterraceae), wie zum Beispiel Kamille, Arnika, Ringelblume (Calendula), Schafgarbe (Achillea millefolium), Gänseblümchen (Bellis perennis), Sonnenhut (Echinacea).
Im Falle von Überempfindlichkeitsreaktionen oder Kreislaufreaktionen ist die Behandlung sofort abzubrechen.
Bei Patienten, die an einer allergischen Vorerkrankung (atopischen Erkrankung) leiden, besteht ein erhöhtes Risiko für schwere allergische Reaktionen.
Aufgrund von bekannten immunmodulierenden Eigenschaften von Zubereitungen aus Echinacea purpurea ist die Anwendung bei fortschreitenden Systemerkrankungen (wie Tuberkulose), systemischen Erkrankungen des weissen Blutzellsystems (Leukämie, Leukosen), Autoimmunerkrankungen (Kollagenosen, Multipler Sklerose) sowie bei Immunabwehrschwäche (AIDS bzw. HIV-Infektion) und anderen Erkrankungen des Immunsystems nicht empfohlen.
Extrakte aus Echinacea purpurea könnten die Wirksamkeit immunsuppressiver Medikamente wegen der möglichen immunstimulierenden Wirkung dieser Extrakte beeinflussen.
Die Anwendung von Echinaforce Resistenz - Erkältung Junior ist für Kinder unter 4 Jahren nicht empfohlen, da zu dieser Patientengruppe keine ausreichenden Erfahrungen vorliegen.
Dieses Arzneimittel enthält 266 mg Sorbitol pro Tablette.
Sorbitol ist eine Quelle für Fructose. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin bevor Sie (oder Ihr Kind) dieses Arzneimittel einnehmen oder erhalten, wenn Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin Ihnen mitgeteilt hat, dass Sie (oder Ihr Kind) eine Unverträglichkeit gegenüber einigen Zuckern haben oder wenn bei Ihnen eine hereditäre Fructoseintoleranz (HFI) - eine seltene angeborene Erkrankung, bei der eine Person Fructose nicht abbauen kann - festgestellt wurde.
Bitte nehmen Sie Echinaforce Resistenz - Erkältung Junior erst nach Rücksprache mit Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin ein, wenn Ihnen bekannt ist, dass Sie unter einer Zuckerunverträglichkeit leiden.
Informieren Sie Ihren Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin, wenn Sie
§an anderen Krankheiten leiden,
§Allergien haben oder
§andere Arzneimittel (auch selbst gekaufte!) einnehmen.
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