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Patienteninformation zu Glimepirid-Teva®:Teva Pharma AG
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Eigensch.AbänderungKontraind.SchwangerschaftDos./Anw.Unerw.WirkungenGewöhnliche H.Zusammens.
PackungenSwissmedic-Nr.ZulassungsinhaberStand d. Info. 

Darf Glimepirid-Teva während einer Schwangerschaft oder in der Stillzeit eingenommen werden?

Glimepirid-Teva darf während der Schwangerschaft und Stillzeit nicht eingenommen werden, da eine schädigende Wirkung auf den Fötus oder den Säugling (v.a. Unterzuckerung infolge Übertritt von Glimepirid in die Muttermilch) nicht ausgeschlossen werden kann. Diabetes in der Schwangerschaft und Stillzeit ist besser mit Insulin zu behandeln.
Bei Kinderwunsch ist frühzeitig ein Gespräch mit dem behandelnden Arzt bzw. der Ärztin aufzunehmen. Wenn Sie während der Behandlung mit Glimepirid-Teva schwanger werden sollten, müssen Sie sofort Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin verständigen. Er bzw. sie wird Sie zur weiteren Behandlung Ihrer Zuckerkrankheit beraten.

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