Welche Nebenwirkungen kann Miglustat Dipharma haben?Folgende Nebenwirkungen können bei der Anwendung von Miglustat Dipharma auftreten:
Sehr häufig (betrifft mehr als 1 von 10 Anwendern)
Gewichtsverlust, Appetitlosigkeit, Zittern, Durchfall, Blähungen, Bauch-/Magenschmerzen, Sehstörungen.
Häufig (betrifft 1 bis 10 von 100 Anwendern)
Schwindel, Kopfschmerzen, Kribbeln oder Taubheitsgefühl, Koordinationsstörungen, Übelkeit, Verstopfung, Erbrechen, Muskelkrämpfe oder Muskelschwäche, Erkältung und Unwohlsein, Erschöpfung, Schwäche, Vergesslichkeit, Depression, Schlafstörungen und verminderte Libido, Thrombozytopenie (verminderte Blutplättchenzahl), Gedächtnisstörung (Amnesie), Verdauungsstörungen (Dyspepsie), Appetitlosigkeit (Anorexie).
Bei den meisten Patienten treten in der Regel eine oder mehrere dieser Nebenwirkungen zu Beginn der Behandlung oder phasenweise während der Behandlung auf.
In der Mehrheit sind diese Nebenwirkungen leichter Natur und klingen schnell wieder ab. Bei besonders schweren und störenden Nebenwirkungen benachrichtigen Sie Ihren Arzt oder Ihre Ärztin. Dieser/diese kann die Dosis reduzieren oder Ihnen andere Arzneimittel zur Bekämpfung der Nebenwirkungen empfehlen.
Vor allem zu Beginn der Behandlung mit Miglustat Dipharma kann es zu einem Gewichtsverlust kommen.
Es kann während der Behandlung mit Miglustat Dipharma zu einem leichten Zittern, hauptsächlich in Ihren Händen, kommen.
Benachrichtigen Sie in diesem Fall Ihren Arzt oder Ihre Ärztin so bald wie möglich. Der Tremor klingt in vielen Fällen ab, ohne dass die Behandlung mit Miglustat Dipharma abgebrochen wird. In einigen Fällen kann es erforderlich sein, dass Ihr Arzt oder Ihre Ärztin die Dosis von Miglustat Dipharma reduziert oder die Behandlung mit Miglustat Dipharma zur Bekämpfung des Tremors abbricht.
Bei einigen Patienten, die Miglustat Dipharma eingenommen hatten, trat ein Kribbeln oder Taubheitsgefühl in den Händen und Füssen auf.
Wenn Sie eine dieser Nebenwirkungen bei sich beobachten, benachrichtigen Sie so bald wie möglich Ihren Arzt oder Ihre Ärztin.
Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, sollten Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin informieren. Dies gilt insbesondere auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Packungsbeilage angegeben sind.
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